Letzter Versuch: Assange geht gegen Auslieferung in Berufung

(16.11.2011/dpa)

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat am Dienstag beim höchsten Gericht Großbritanniens in zweiter Instanz Einspruch gegen eine Entscheidung des High Court eingereicht, das seine Auslieferung nach Schweden vor zwei Wochen für rechtens erklärte.

Damit der Supreme Court den Fall überhaupt annimmt, muss Assange begründen, warum sein Fall von grundsätzlicher juristischer Bedeutung in Großbritannien ist. Die Anhörung vor Gericht soll laut Assange am 5. Dezember erfolgen. Ob es noch am gleichen Tag eine Entscheidung über die Annahme der Berufung geben wird, blieb zunächst offen.

Assange hatte sich im Dezember vergangenen Jahres gestellt, nachdem Schweden einen EU-weiten Haftbefehl gegen ihn erwirkt hatte. Nach kurzer Haft in Großbritannien wurde er gegen eine Kaution und Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 240.000 Pfund (281.000 Euro) wieder auf freien Fuß gesetzt. Er lebt seitdem mit elektronischer Fußfessel und unter strengen Auflagen im Haus eines Freundes in England. Assange darf Großbritannien bis zur Entscheidung über seine Auslieferung nicht verlassen.

Der Australier selbst bestreitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen sexueller Nötigung.

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