Journalist siegt vor Gericht: Kontokündigung durch Sparkasse unwirksam
Sparkasse warf betroffenem Journalisten Weiterleitung von Spendengeldern zur „Terrorismusfinanzierung“ vor / Gericht: Sparkasse hätte Vorwurf prüfen müssen / Fachjournalist: Aufgeheizte politische Lage macht weitere Kontokündigungen wahrscheinlich
(Diese Meldung ist eine Übernahme von multipolar)
Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe hat eine Kontokündigung der Sparkasse Pforzheim Calw für unwirksam erklärt. Das Urteil erging im Juli und ist mittlerweile rechtskräftig. Betroffen war der Publizist Herbert Ludwig, der das Online-Medium „Fassadenkratzer“ betreibt. Wie er berichtet, habe die Sparkasse ihm das Konto 2024 ohne Begründung gekündigt. Gespräche und Forderungen die Kündigung zurückzunehmen seien ergebnislos verlaufen, woraufhin Ludwig Klage einreichte. In der Klageerwiderung habe die Sparkasse einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschegesetz angegeben. Diesen Verdacht habe das Gericht im Urteil als „eher fernliegend“ zurückgewiesen und eine „letztlich grundlose“ Kündigung als „unzulässig“ eingeordnet.
Für ihren Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung habe die Sparkasse zwei Gründe angegeben. Erstens seien, infolge entsprechender Aufrufe der Seite von „Fassadenkratzer“, zahlreiche Spenden für das Online-Medium eingegangen. Zweitens habe Ludwig einmalig 200 Euro auf das ungarische Konto des österreichischen Internetsenders „AUF1“ überwiesen, mit dem Verwendungszweck „Spende für Corona-Helden“. Diese Kombination habe ein auffälliges Transaktionsverhalten nach dem Geldwäschegesetz ergeben. Die Sparkasse habe weiter argumentiert, die Anforderungen für die Annahme eines solchen Verdachts seien dem Gesetz nach gering, sie müsse keinen besonderen Rechercheaufwand leisten. Vielmehr sei sie verpflichtet und berechtigt gewesen, eine Verdachtsfallmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu senden und das Konto zu kündigen.
Der auf das Themengebiet spezialisierte Journalist Hakon von Holst problematisiert gegenüber Multipolar insbesondere dieses „zentrale Argument“ der Sparkasse, dass Spendengelder an eine angeblich extremistische Organisation weitergeleitet worden seien. Wie aus einem von Ludwig zitierten Schriftsatz hervorgeht, berief sich die Sparkasse dabei auf „Wikipedia“ als Quelle. Dort heißt es: „AUF1“ sei eine „rechtsextreme Website“, die vor allem „Corona-Leugner“, „Klimawandel-Leugner“, „Verschwörungstheoretiker“ und „Putin-Anhänger“ anspreche.
Laut von Holst müssen Banken insbesondere bei Spendenkonten sichergehen, dass die Gelder nicht an terroristische Vereinigungen weiterfließen. Dies lasse sich jedoch ohne aufwendige Recherche oft kaum zweifelsfrei ausschließen. „Wenn Gelder Organisationen zugutekommen, denen politischer Extremismus unterstellt wird, kann es Bankern schnell mulmig werden.“ Die Grenze zwischen politischem Extremismus und Terrorismus sei fließend. Von Holst geht davon aus, dass Kontokündigungen zunehmen, je stärker sich die politische Lage aufheize. Schwierigkeiten drohten insbesondere dort, „wo Gelder an Organisationen fließen, die ins Blickfeld des Verfassungsschutzes geraten sind“.
Das Gericht hat im Fall von Ludwig nun geurteilt, dass die beiden von der Sparkasse angeführten Gründe – Annahme zahlreicher Kleinspenden und Überweisung an „AUF1“ – keinen ausreichenden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begründen – selbst wenn man zugunsten der Sparkasse annehme, dass sie von einer Überwachung des Senders ausgegangen sein mag. Ein Verbot des Senders sei „weder vorgetragen noch ersichtlich“. Ebenso fehlten Angaben „zu einer möglichen Beziehung des Senders zu terroristischen Aktivitäten“.
Das Gericht argumentierte zudem, es „dürfte jedem unvoreingenommenen und vernünftigen Beobachter einleuchten“, dass die beiden Gründe „nur sehr schwer als Fall der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eingestuft“ werden können. Dies hätte die Sparkasse auch „ohne besonders vertiefte Prüfung der Angelegenheit“ erkennen können. Zwischen dem Zweck der Kleinspenden – Förderung des Online-Mediums – und der rein privaten Spende an „AUF1“ bestehe „keinerlei Verbindung“. Eine solche Prüfung sei der Sparkasse „trotz der niedrig anzusetzenden Anforderungen“ für eine Verdachtsfallmeldung „zumutbar“ gewesen.
Während des Verfahrens wurde Ludwig zufolge nachträglich ein zweiter Kündigungsgrund herangezogen. Das Gericht führte im Rahmen eines Vergleichsvorschlag aus, dass die Beiträge auf „Fassadenkratzer“ zwar „ganz überwiegend von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sein dürften“ und „keine strafrechtliche Relevanz“ erkennen ließen. Gleichwohl „dürfte“ es der Sparkasse „freistehen“ nicht mit den „bewusst provokanten“, „hoch streitigen“ und „zugespitzten“ Aussagen des Online-Mediums „in Verbindung gebracht werden zu wollen“. Diese Begründung wurde im Laufe der mündlichen Verhandlung allerdings verworfen.
Kontokündigungen bei oppositionellen Medien und unterschiedlichen Journalisten sind bereits seit Jahren dokumentiert. Auch Aktivisten und Parteien sind betroffen, ebenso Spendenkonten für Prozesskosten von EU-Sanktionierten. Multipolar veröffentlicht eine laufend aktualisierte Chronik gekündigter Bankkonten von Regierungskritikern. Die Bundestagsfraktionen der Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke wollen „politisch motivierte“ Kontokündigungen durch Banken bislang nicht verbieten. Auch Journalistenverbände wollen bislang nicht gegen politisch motivierte Kontokündigungen vorgehen.