Hohe Haftstrafen im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess
(13.11.2014/dpa)
Im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess hat das Oberlandesgericht die vier Angeklagten zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Gerichts verhängte am Donnerstag Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren Haft. „Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten im Auftrag der Al-Kaida-Führung Terroranschläge in Deutschland verüben sollten und wollten“, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer staatsgefährdeten Straftat zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hält den 33-Jährigen für den bislang ranghöchsten Al-Kaida-Terroristen vor einem deutschen Gericht und hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Abdeladim El-K. hatte wie seine Mitangeklagten zu den Terrorvorwürfen geschwiegen. Die Verteidiger hatten für ihn eine Strafe von höchstens sieben Jahren Haft beantragt.
Ebenfalls als Terroristen wurden Jamil S. (34) zu sieben Jahren und Amid C. (23) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte, Halil S. (30), erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Die Wohngemeinschaft der jungen Muslime in der Nähe der Düsseldorfer Universität war rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung und die Einkäufe der Männer auf den Bau einer Bombe hindeuteten, wurden drei von ihnen am 29. April 2011 festgenommen. Der vierte Mann wurde in Bochum gefasst.
Fünf Wochen später wurde im Versteck Osama bin Ladens in Pakistan ein Schreiben gefunden, das auf den Hauptangeklagten Abdeladim El-K. hinweist. Er soll mit dem Auftrag nach Europa entsandt worden sein, ein Blutbad anzurichten. Der Senat unter Vorsitz von Richterin Barbara Havliza hatte in den vergangenen beiden Jahren 22 Sachverständige gehört und 145 Zeugen vernommen, darunter FBI-Beamte, Terrorexperten und Geheimdienst-Chefs.
Die Verteidiger hatten den – aus ihrer Sicht – nicht hinreichend aufgeklärten Einfluss von Geheimdiensten auf das Verfahren beklagt. Entsprechende Dokumente seien massiv geschwärzt worden, berichtete Rechtsanwalt Johannes Pausch, der „die gebotene Trennung zwischen geheimdienstlichen und polizeilichen Ermittlungen“ aufgeweicht sieht.