Guttenbergs „schmutziger Deal“ mit Springer: taz erstattet Anzeige wegen Werbekampagne
(11.03.2011/dpa)
Die Berliner tageszeitung (taz) geht nach Medienberichten juristisch gegen das Verteidigungsministerium vor. Anlass ist die aktuelle Werbekampagne zur Nachwuchsgewinnung bei der Bundeswehr, durch die Zeitungen des Axel Springer Verlags begünstigt worden sein sollen.
Der Rechtsberater der taz, der Berliner Anwalt Johannes Eisenberg, wirft den Springerblättern Bild, Bild am Sonntag und bild.de demnach vor, eine Kampagne für den gerade zurückgetretenen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) betrieben zu haben. „Dass nun ausschließlich in eben diesen Medien für die Bundeswehr geworben werden soll, hält der Jurist für eine strafbare Vorteilsnahme. Zunächst hatte er eine Unterlassungserklärung an das Ministerium gesandt. Die Behörde teilte laut taz jedoch am 8. März mit, an ihrem Vorhaben festzuhalten“, schreibt der Kölner Stadtanzeiger. (1)
Ein Ministeriumssprecher schob die Verantwortung für die Auswahl der Medienpartner auf die nach einer Ausschreibung beauftragte Full-Service Mediaagentur Zenithmedia GmbH. „Die Agentur selbst bestätigte dem epd, dass die Print-Anzeigen der Bundeswehrkampagne 2011 ausschließlich in den Titeln der Bild-Gruppe sowie einigen speziellen Fachmedien geschaltet werden. Die Print-Werbung mache allerdings lediglich 18 Prozent der gesamten Werbekampagne aus. 23 Prozent entfielen auf Fernsehwerbung, 37 Prozent auf Hörfunk und 18 Prozent auf Online. Vier Prozent des Budgets würden in sonstige Werbeträger investiert. Für die Kampagne in den Bild-Titeln würden 600.000 Euro aufgewendet, hieß es weiter.“ (2)
Die Kampagne läuft bereits und soll bis Ende des Jahres fortgesetzt werden. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin hatte Guttenberg einen „schmutzigen Deal“ mit den Springer-Medien vorgeworfen. Es sei eine „Konstante“ im politischen Wirken Guttenbergs, immer darauf zu achten, von Bild unterstützt zu werden. Neben dem Verteidigungsministerium hatte auch der Medienkonzern Axel Springer die Vorwürfe strikt zurückgewiesen.
(1) http://www.ksta.de/html/artikel/1299531612403.shtml
(2) http://www.ksta.de/html/artikel/1299531612403.shtml