Geschlecht Neugeborener kann künftig offen gelassen werden

(31.10.2013/dpa)

Zukünftig muss das Geschlecht neugeborener Kinder in Deutschland nicht mehr kurz nach der Geburt festgelegt werden. Wenn Kinder nicht klar als Junge oder Mädchen zuzuordnen sind, können sie ohne Angabe ins Geburtenregister eingetragen werden. Das sieht das geänderte Personenstandsrecht vor, das vom 1. November an gilt. Der Deutsche Ethikrat hatte die Gesetzesänderung empfohlen.

Die Vorschrift solle den Druck von Eltern nehmen, sich direkt nach der Geburt auf ein Geschlecht für ihr Kind festzulegen und vorschnell geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe vornehmen zu lassen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Eltern waren bislang verpflichtet, innerhalb einer Woche die Geburt ihres Kindes samt Namen und Geschlecht beim Standesamt zu melden. Andernfalls drohte eine Geldstrafe.

In seiner im Februar 2012 veröffentlichten Stellungnahme vertrat der Ethikrat die Auffassung, dass ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung vorliege, wenn Menschen gezwungen würden, sich im Personenstandsregister als „weiblich“ oder „männlich“ einzutragen.

Zudem komme es bis heute vor, dass von der typischen Erscheinungsform abweichende Geschlechtsausprägungen als medizinisch behandlungsbedürftig angesehen würden. „Zahlreiche betroffene Menschen, die in ihrer Kindheit einem ‘normalisierenden’ Eingriff unterzogen wurden, empfanden ihn später als verstümmelnd und hätten ihm als Erwachsene nie zugestimmt“, hieß es. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende Januar 2013 verabschiedet.

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