Gericht: Zu wenig Geld für Asylbewerber
(20.06.2012/dpa)
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben deutliche Zweifel daran geäußert, ob die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Es bestehe eine „ins Auge stechende Differenz“ zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe.
Die Leistungen für Asylbewerber und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhalte, seien es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro, sagte Kirchhof. Hinzu komme, dass die Berechnung der Leistung für Asylbewerber „weder erklärt noch dokumentiert“ wurde. Die Leistungen müssten sich genauso wie die Hartz-IV-Sätze „am Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums messen lassen“, so Kirchhof.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für zu niedrig und hat das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Ursprünglich galt das Asylbewerberleistungsgesetz nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens; die Anwendung wurde aber inzwischen auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet.