Geheimdienst beobachtet 25 Linken-Abgeordnete
(03.06.2013/dpa)
Große Teile der Linksfraktion befinden sich weiterhin im Visier des Verfassungsschutzes. Mindestens 25 der 75 Bundestagsabgeordneten stünden unter Verdacht, einem der „offen extremistischen Zusammenschlüsse“ der Partei anzugehören und würden deshalb beobachtet, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf ein vertrauliches Dossier der Bundesbehörde. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte die systematische Überwachung nach Kritik daran auf den Prüfstand gestellt.
Das Dossier zur „Neuausrichtung der Beobachtungspraxis“ beschreibt dem Bericht zufolge sechs Linken-Gruppierungen als verfassungsfeindlich. Aufgeführt werden die drei großen Parteiströmungen Antikapitalistische Linke (rund 1900 Mitglieder), Sozialistische Linke (800) und die Kommunistische Plattform (1250) sowie die drei kleineren Zusammenschlüsse Marxistisches Forum, Geraer/Sozialistischer Dialog und Cuba Sí.
„Indizien für eine antidemokratische Gesinnung“ sieht der Verfassungsschutz bereits in dem Versuch, „mit außerparlamentarischen Bewegungen zu paktieren“, so der Spiegel. Damit ist aber nicht die unter demokratischen Gesichtspunkten fragwürdige Einflussnahme von Lobbiysten auf die politischen Entscheidungsträger gemeint.
Kennzeichnend für eine antidemokratische Gesinnung sei auch der Plan, eine „solidarische Gesellschaft jenseits des Kapitalismus“ aufzubauen, oder die Forderung, Energiekonzerne zu verstaatlichen. Leider haben sich die Geheimdienst-Schlapphüte offenbar nicht die Mühe gemacht, die Verfassung zu lesen, die sie zu schützen vorgeben. In Artikel 15 Grundgesetz heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
Wer auf dem Boden des Grundgesetztes steht, gilt somit in den Augen des Verfassungsschutzes als verdächtig.