Banken

Kontokündigung: Sparkasse unterstellt Journalist Geldwäsche wegen Kleinspenden

(Diese Meldung ist eine Übernahme von multipolar)

Weitere Gründe für Geldwäscheverdacht: Geldeingänge von Google und PayPal, Barzeinzahlung, Einrichtung eines neuen Spendenkontos, Interview mit von Person auf EU-Sanktionsliste / Betroffener Journalist von Witzleben weist Begründung der Sparkasse als „äußerst fragwürdig“ und nicht nachvollziehbar zurück / Wirtschaftsjournalist: Gefahr für regierungskritischen Journalismus „durch finanzielle Strangulierung“

7. Oktober 2026

Karlsruhe. Die Sparkasse Karlsruhe hat die Gründe für die Kontokündigung des freien Journalisten Flavio von Witzleben dargelegt. Von Witzleben schreibt auf „X“, die Bank verdächtige ihn der Geldwäsche. Als Grund führe die Bank die „ungewöhnlich hohe Anzahl von Kleinspendern pro Monat“ an, deren Herkunft für die Bank „nicht hinreichend nachvollzogen werden konnte“. Die Sparkasse verweise zudem auf die „Verwendung internationaler Zahlungsdienstleister wie Google Ireland und PayPal mit lediglich aggregierten Auftraggeberangaben“.

Ferner problematisiere die Sparkasse eine einmalige Bareinzahlung in Höhe von 5.000 Euro, die Einrichtung eines neuen Spendenkontos bei einer anderen Bank sowie die „berufliche Beziehung mit Thomas Röper“. Röper ist der Herausgeber des Online-Magazins „Anti-Spiegel“ und wird von der Europäischen Union sanktioniert, worauf die Sparkasse explizit verweise. Von Witzleben betont hingegen, er habe lediglich ein Interview mit Röper geführt. Daraus eine „berufliche Beziehung“ abzuleiten sei „äußerst fragwürdig“. Der Journalist fragt, ob etwa auch dem ZDF eine „berufliche Beziehung“ zu Alice Weidel (AfD) unterstellt werde, nur weil der Sender ein Interview mit ihr geführt habe.

Auch alle anderen Kündigungsgründe der Sparkasse weist von Witzleben zurück. So sei es „völlig üblich“, dass er bei seiner Arbeit Zahlungen von Google und PayPal erhalte. Der Journalist publiziert unter anderem Videos mit Interviewgästen auf der Plattform YouTube, welche zu Google gehört. Zudem sei „klar“, dass nicht jede Spende „bis ins letzte Detail“ nachvollzogen werden könne. Warum zudem die Einzahlung in Höhe von 5.000 Euro problematisiert werde, erschließt sich dem Journalisten nicht. Ebenso wenig könne er nachvollziehen, warum die Eröffnung eines neuen Kontos auf Geldwäsche hindeuten solle. Das neue Konto ermögliche den Eingang von Spenden nach der Kontokündigung durch die Sparkasse.

Die Kündigung erfolgte bereits im vergangenen Jahr zum 7. Januar diesen Jahres. Neben dem Geschäftskonto ist auch ein Tagesgeldkonto betroffen. Gründe für das Ende der Geschäftsbeziehung nannte die Sparkasse zunächst nicht. Von Witzleben klagt mit seinem Rechtsanwalt Markus Haintz gegen das Vorgehen der Sparkasse. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Karlsruhe habe den Schriftsatz des Kreditinstituts erst erhalten, nachdem die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen diesen freigegeben hatte, schreibt Haintz auf seiner Webseite. Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring hat herausgearbeitet, dass Kündigungsgründe gemäß einer EU-Verordnung nur der Bankaufsicht mitgeteilt werden müssten, der Kunde dürfe sie hingegen nicht erfahren.

Häring betont im Fall von Witzleben, dass Sparkassen im Gegensatz zu herkömmlichen Geschäftsbanken Konten jedoch nicht willkürlich kündigen dürften. Er verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015. Es sei Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts wegen ihrer Grundrechtsbindung untersagt, ohne einen sachgerechten Grund Kündigungen von Leistungen wie der Bereitstellung eines Girokontos vorzunehmen. Sollte das Gericht die Kündigung des Kontos bestätigen, käme dies einem „Freibrief“ gleich und verunmögliche die Arbeit von „unabhängigen, regierungskritischen Journalisten durch finanzielle Strangulierung“.

Im Juli siegte der Journalist Herbert Ludwig vor Gericht: Das Landgericht Karlsruhe erklärte die Kontokündigung durch die Sparkasse Pforzheim Calw für unwirksam. Die Sparkasse habe ihn ebenfalls unter anderem wegen Kleinspenden der Geldwäsche verdächtigt. Rechtsanwalt Haintz zeigt sich zuversichtlich, dass auch die Sparkasse Karlsruhe vor Gericht unterliegen werde. Kontokündigungen bei oppositionellen Medien und unterschiedlichen Journalisten sind bereits seit Jahren dokumentiert. Auch Aktivisten und Parteien sind betroffen, ebenso Spendenkonten für Prozesskosten von EU-Sanktionierten. Multipolar veröffentlicht eine laufend aktualisierte Chronik gekündigter Bankkonten von Regierungskritikern. Journalistenverbände wollen bislang nicht gegen politisch motivierte Kontokündigungen vorgehen.

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