„Euro-Rettung“: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Rechte der Parlamentarier

(24.05.2012/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht wird am 19. Juni über die Informationsrechte des Bundestags bei Maßnahmen in der Euro-Krise entscheiden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte in Karlsruhe geklagt.

Die Kläger meinen, dass die Bundesregierung das Parlament bei den Verhandlungen über den künftigen dauerhaften Euro-Rettungsschirm – den sogenannten Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM – nicht rechtzeitig und ausreichend informiert habe. Das gleiche gelte bei den Plänen der Bundesregierung zu einer verstärkten wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, dem sogenannten Euro-Plus-Pakt.

Die Bundesregierung hatte in der mündlichen Verhandlung am 30. November argumentiert, ohne Vertraulichkeit seien Verhandlungen auf internationaler Ebene nicht möglich. Die Verfassungsmäßigkeit der Hilfsmaßnahmen an sich ist nicht Gegenstand der Entscheidung.

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