Drohnen gegen Atomkraftgegner
(17.11.2010/dpa)
Nach Informationen der Internetplattform MV regio und der Tageszeitung junge Welt ist im Rahmen des Polizeieinsatzes gegen Castorgegner am 6. und 7. November im Wendland ein unbemannter Drehflügler eingesetzt worden.
Die Mini-Drohne soll „nach internen Polizeiinformationen erfolgreich Bilder geliefert haben, die zur nachträglichen Aufklärung von Straftaten eine Rolle spielen könnten.“ (1)
Während die Polizeidirektion in Hannover den Einsatz des unbemannten Fluggeräts auf datenschutzrechtlich sicheren Füßen stehen sehe, habe der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, das Vorgehen der niedersächsischen Polizei als unzulässig kritisiert, „weil mit der Drohne Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden können“ und die Polizei oder das Innenministerium Informationen über den Sinn und Zweck des Fliegers „zur Prüfung hätten vorlegen müssen“.
„Die Gorleben-Gegner sehen sich in ihrer Haltung durch die Stellungnahme des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink bestärkt“, heißt es in einer Presseerklärung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) vom Dienstag. (2)
Die Ausspähung des Protestgeschehens durch Drohnen sei rechtlich äußerst problematisch, weil Fotos und Videoaufnahmen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten verletzten. „Nach dem angeblichen Übungsflug eines Tornado-Aufklärers am 8. November und dem offensichtlich rechtswidrigen Eingreifen französischer CRS-Gendarmen kommt nun noch mehr parlamentarische Aufklärungsarbeit hinzu”, unterstreicht BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, bezeichnete den Drohneneinsatz am Mittwoch in einem Artikel für die junge Welt als eine „eklatante Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte von Demonstranten“. (3)
Jelpke weiter: „Unter polizeitaktischen Gesichtspunkten dürfte vor allem die Fähigkeit, aus der Luft und damit ohne Behinderung durch Blockaden einen Rundumblick über die zahlreichen Protestaktionen zu erhalten, verlockend sein. Einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes zufolge ist allerdings eine pauschale Videoerfassung friedlicher Demonstrationen rechtswidrig, weil Bürger sich abgeschreckt fühlen könnten, von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch zu machen.“
(1)http://www.mvregio.de/437992.html
(2) http://www.bi-luechow-dannenberg.de/chronologisch/pressemitteilungen/erstmals-ferngesteuerte-polizei-drohne-bei-castor-protesten-eingesetzt-2
(3) http://www.jungewelt.de/2010/11-17/063.php