Berufsverband

„CETA eine Art TTIP durch die Hintertür“

(16.11.2016/hg)

Am 30. Oktober unterzeichneten  Vertreter der Europäischen Union und der kanadischen Regierung das höchst umstrittene Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Damit werden die Teile des Vertrages, welche nur die EU-Ebene betreffen, voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft treten. Vorher muss allerdings noch das Europäische Parlament der vorläufigen Anwendung des Abkommens zustimmen, was höchstwahrscheinlich im Dezember dieses Jahres oder Anfang 2017 der Fall sein wird.

„Mit der Wahl von Donald Trump am 9. November 2016 gilt das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union als gescheitert. US-amerikanische Konzerne werden nun jedoch über CETA auf den europäischen Markt drängen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. (BvdR e.V.), ein Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland. Ein US-Unternehmen benötige lediglich eine Tochtergesellschaft in Kanada, welche dort einen gewissen Grundstock an Kapital besitzt, um im Sinne von CETA wie ein kanadisches Unternehmen behandelt zu werden.

US-Unternehmen könnten dadurch nicht nur ihre Produkte günstiger in die EU exportieren. „Sollte es nach vollständiger Ratifizierung des Abkommens möglich sein, dass ausländische Investoren vor einem Schiedsgericht nationale Regierungen verklagen, könnten auch US-Unternehmen ihre Interessen in Europa vor Gericht durchsetzen. Damit wäre CETA eine Art TTIP durch die Hintertür.“

Der Verband gab kürzlich die Infobroschüre Das Freihandelsabkommen CETA: Ein Vorspiel für TTIP? heraus, in der auf die wichtigsten Aspekte des kanadisch-europäischen Freihandelsabkommens eingegangen wird. Besonders umstritten ist demnach der CETA-Ausschuss, der „als zentrales Steuerorgan des Abkommens eingerichtet werden und sich aus Vertretern Kanadas und der Europäischen Union zusammensetzen“ soll. „Gemäß Vertrag ist er dazu befugt, mit Annexen und Protokollen einige wichtige Teile des Vertrages selbstständig zu ändern. Damit kann er Kritikern zufolge den Inhalt von CETA in eine stärker investorenfreundliche Richtung lenken, ohne dass nationale Parlamente dem zustimmen müssen. Wenn diese das Abkommen einmal unterzeichnet hätten, würden sie keinen Einfluss auf weitere Vertragsänderungen in bestimmten Bereichen mehr haben.“

Problematisiert wird darin auch der erschwerte Rückkauf privatisierter Dienstleistungen: „Viele europäische Staaten verkauften in den letzten Jahren Dienstleister für die Grundvorsorge an private Unternehmen, beispielsweise Energie- und Wasserversorgung, Krankenhäuser oder öffentlichen Nahverkehr. Wenn öffentliche Institutionen in Europa nun solche Dienstleister wieder rekommunalisieren wollen, kann dies CETA zufolge in vielen Fällen nicht mehr möglich sein, da eine Diskriminierung ausländischer Investoren vorliegt, wenn diese Dienste wieder von öffentlichen Institutionen zurückgekauft werden.“

CETA beinhalte eine so genannte Negativliste, auf der alle Dienste aufgeführt sind, die wieder in öffentlichen Besitz übernommen werden dürfen. „Das Problem dabei ist, dass alle Dienste, die nicht explizit genannt werden, privaten Investoren aus allen Vertragsstaaten überlassen werden müssen. Auch zukünftige Dienste, die bisher noch nicht existieren, müssen so von vornherein für private Firmen ausgeschrieben werden.“

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