Bundeswehr: Anklagen wegen Misshandlung von Rekruten

(28.09.2010/dpa)

Fünf Bundeswehrsoldaten, die im lippischen Augustdorf Rekruten misshandelt haben sollen, müssen vor Gericht. Gegen drei weitere Soldaten wurden Strafbefehle beantragt. Die Ermittlungen gegen einen Psychologen der Bundeswehr in der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne wegen des Verdachts der Nötigung werden dagegen nicht wieder aufgenommen. Der Generalstaatsanwalt in Hamm habe die Beschwerde eines Rekruten gegen die Einstellung der Ermittlungen abgelehnt, sagte Michael Kempkes von der Staatsanwaltschaft Detmold am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.

In der größten Kaserne des Heeres sollen drei Rekruten von Soldaten über Wochen beleidigt, geschlagen und sexuell genötigt worden sein. Einige der acht Beschuldigten, alles Mannschaftsdienstgrade, sollen ihre Opfer unter anderem geohrfeigt und in den Genitalbereich getreten haben. Gegen fünf der beschuldigten Soldaten wurde jetzt Anklage wegen Körperverletzung und Beleidigung erhoben. Sie wurden mittlerweile aus der Bundeswehr entlassen.

In den Verfahren gegen weitere drei Soldaten hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle beantragt und zwar im Umfang von 25, 60 und 80 Tagessätzen. Darüber muss jetzt das Amtsgericht entscheiden.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Truppenpsychologen war mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Der Psychologe soll die drei Wehrpflichtigen auch mit Drohungen gedrängt haben, ihre Aussagen über die Misshandlungen zurückzuziehen. Einer der Rekruten hatte angegeben, der Psychologe habe ihn in einem Einzelgespräch gewarnt, die beschuldigten Soldaten könnten den Rekruten «die Russenmafia» auf den Hals hetzen. Der Psychologe arbeitet nach wie vor in der Kaserne.

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