Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV verstößt gegen das Grundgesetz

(10.02.2010/dpa)

Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen muss. Die noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Berechnungsbasis sei nicht nachvollziehbar. Die Kalkulation sei nicht transparent und orientiere sich nicht genug an der Realität.

Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung zu schaffen. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es nun mehr Geld geben. Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.

In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV- Leistungen, darunter 1,7 Millionen Kinder. Besonders sie sollten besser gestellt worden, forderten die Richter. Bei der bisherigen Berechnung werde der Realität wenig Rechnung getragen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, sagten die Karlsruher Richter. Nicht nachvollziehbar sei, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben in den Regelsätzen ausgeklammert worden seien – etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein.

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