„Bundestrojaner“ zur Online-Überwachung einsatzbereit
(23.02.2016/dpa)
Nach monatelangen Vorbereitungen steht den Ermittlern von Bund und Ländern die umstrittene eigene Software für Online-Durchsuchungen zur Verfügung. Die Genehmigung für den sogenannten Bundestrojaner sei am Montag erteilt worden, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin mit. Die technischen Tests und der notwendige rechtliche Vorlauf seien abgeschlossen. Der Bundestrojaner könne jederzeit zum Einsatz kommen. Ursprünglich wollte das Bundeskriminalamt (BKA) ihn im Herbst einsatzbereit haben.
Bei der Online-Durchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines Verdächtigen abgeschöpft. Das Programm dient der Überwachung laufender Gespräche und Chats. Zuerst hatte der Deutschlandfunk berichtet, dass der Bundestrojaner kurz vor der Zulassung steht.
Der Ministeriumssprecher erläuterte: „Grundsätzlich ist das eine Fähigkeit an einer Stelle, wo es eine solche Fähigkeit nicht gab.“ Die Software dient der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Sie soll es den Ermittlern ermöglichen, Kommunikation mitzuverfolgen, bevor sie verschlüsselt ist.
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zeigte sich skeptisch, ob der Trojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. „Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass ein heimlicher Fernzugriff nur unter strengsten Voraussetzungen und bei überragend wichtigen Rechtsgütern zulässig sein kann.“ Dies ist demnach etwa bei Gefahr für Leib und Leben oder Delikten gegen den Bestand des Staats der Fall.
Von Notz forderte unter anderem, dass der dem Programm zugrundeliegende Quellcode offengelegt werden müsse, also der Programmiertext der Software. Ähnlich äußerte sich auch der Chaos Computer Club.
Der Sprecher des Innenministeriums betonte, das Instrument komme nur aufgrund gesetzlicher Voraussetzungen zum Einsatz. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sei beteiligt gewesen.