Bundesregierung beschließt Integrationsgesetz
(25.05.2016/dpa) Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch auf seiner Klausur im Schloss Meseberg nach langem Ringen ein neues Integrationsgesetz auf den Weg. Kritiker halten wesentliche Teile des Gesetzes für integrationsfeindlich. Wie jedes Gesetz muss es erst noch durch den Bundestag, bevor es in Kraft treten kann.
In dem Gesetzespaket ist zum einen eine verbesserte Förderung für Flüchtlinge vorgesehen, vor allem beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Enthalten sind aber auch zahlreiche Verschärfungen, etwa Leistungskürzungen bei einer Verweigerung von Integrationsangeboten.
Integrationskurse sollen aufgestockt werden, gleichzeitig sollen auch mehr Menschen zur Teilnahme verpflichtet werden. Für Flüchtlinge sollen 100 000 „Arbeitsgelegenheiten“ entstehen – also gemeinnützige Tätigkeiten, angelehnt an Ein-Euro-Jobs.
Schutzsuchende, die eine Ausbildung anfangen, sollen während der gesamten Lehre und – sofern sie einen Job finden – auch mindestens zwei Jahre danach im Land bleiben dürfen. Und eine große Hürde für Flüchtlinge bei der Jobsuche – die „Vorrangprüfung“, die Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bevorzugt – soll drei Jahre lang in vielen Regionen wegfallen.
Besonders umstritten ist die sogenannte Wohnsitzzuweisung: Geplant ist, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von drei Jahren den Wohnort vorschreiben kann. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sollen Flüchtlinge in Zukunft auch nur noch dann bekommen, wenn sie ausreichende „Integrationsleistungen“ vorweisen können.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, die Maßgabe des Gesetzes laute „fördern und fordern“. Der Staat mache Flüchtlingen gute Integrationsangebote, erwarte aber auch, dass sie diese annähmen. Vizekanzler Sigmar Gabriel wertete das Integrationsgesetz als ersten Schritt Richtung Einwanderungsgesetz. „Das ist sozusagen das Einwanderungsgesetz 1.0.“
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, erfolgreiche Integration sei keine Einbahnstraße. „Fördern und fordern“ gehörten zusammen. „Wir haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.“
Lob für den Beschluss kam aus den Kommunen. Die Organisation Pro Asyl hält die Neuregelung dagegen für fragwürdig und populistisch. „Das Gesetz bedient rechte Stimmungen in Deutschland, indem man suggeriert, dass sich Flüchtlinge nicht integrieren wollen“, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt der dpa. Die Pläne gingen in die falsche Richtung und hätten eher desintegrative Wirkung.
Auch die Opposition warf der Regierung vor, sie stelle Flüchtlinge unter Generalverdacht und sorge keineswegs für mehr Integration. Grünen-Chefin Simone Peter nannte das Gesetz eine „Mogelpackung“, das Vorurteile verstärke. „Es handelt sich Wahrheit nur um eine weitere Asylrechtsverschärfung.“ Damit bastele die Koalition am „Stereotyp des faulen und arbeitsscheuen Flüchtlings“. Linke-Chefin Katja Kipping klagte, es handele sich um „Stammtisch per Gesetz“. Strafen hätten Vorrang vor nötiger Förderung. „Die minimalen Verbesserungen wiegen die schweren Versäumnisse des Gesetzes nicht auf.“