Bundesrat winkt „Anti-Terrorgesetze“ durch

(25.11.2011/dpa)

Die sogenannten Anti-Terror-Gesetze in Deutschland sind nach Zustimmung des Bundesrats um vier weitere Jahre verlängert worden.

Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste können auf dieser Grundlage bei Banken und Fluggesellschaften Informationen über Menschen einholen, die verdächtigt werden, etwas mit der Planung oder Durchführung von terroristischen Anschlägen zu tun zu haben.

Vorausgegangen war ein monatelanger Koalitionsstreit. Nachdem sich Union und FDP im vergangenen Juni schließlich geeinigt hatten, verbuchte es die FDP als Erfolg, dass keine Gesetze verschärft wurden. Die Opposition warf der FDP hingegen vor, sie sei bei den Verhandlungen mit der Union eingeknickt.

Neu eingeführt wurden Abfragen bei zentralen Stellen, wodurch die Arbeit der Ermittler erleichtert werden soll. Abgeschafft wurden hingegen Möglichkeiten zur Überwachung des Postverkehrs, die ohnehin nicht genutzt wurden. Zur Einführung der „Anti-Terrorgesetze“ hatten die Anschläge vom 11. September 2001 als Begründung herhalten müssen.

Die neu beschlossenen Maßnahmen gelten bis Ende 2015.

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