Online-Netzwerk

Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook

Nach dem jahrelangen Druck deutscher Datenschützer steht Facebook nun auch im Visier des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbsbehörde verdächtigt das weltgrößte Online-Netzwerk, bei den Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten eine mögliche marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Eine Facebook-Sprecherin erklärte in einer ersten Reaktion: „Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten.“

Das Bundeskartellamt verknüpft in dem Verfahren Datenschutz und Wettbewerb. Der Ausgangspunkt ist, dass Facebook-Mitglieder der Erhebung und Nutzung ihrer Daten zustimmen müssen. „Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen“, erklärt die Behörde. Es gebe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieses Vorgehens nach dem nationalen Datenschutzrecht.

Zugleich sieht das Kartellamt „Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist“. Soweit es einen Zusammenhang zwischen der Datenschutz-Verletzung und der dominierenden Position gebe, „könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein“, resümiert die Behörde. Zugleich wird deutlich, dass alle Punkte im Moment auf Annahmen basieren.

Diverse deutsche Datenschützer und Verbraucherorganisationen werfen Facebook schon seit einiger Zeit vor, zu viele Daten zu erheben und dies nicht transparent genug zu tun. Facebook betont stets, das internationale Geschäft des Unternehmens habe seinen Sitz in Irland und werde von der dortigen Datenschutz-Behörde beaufsichtigt. Das Kartellamt erklärt dazu, es sei zuständig, wenn das Verhalten eines Unternehmens Auswirkungen auf Deutschland habe.

Das Verfahren werde „in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten“ geführt, betont das Bundeskartellamt.

Die Behörde sei von sich aus aktiv geworden. „Mit den sogenannten Internet-Giganten befasst sich die Kartellrechts-Gemeinschaft weltweit. Bei uns ist in den vergangenen Monaten der Gedanke gereift, dass man sich dem kartellrechtlich annehmen kann und muss“, sagte Kartellamts-Sprecher Kay Weidner. Dabei hätten auch das Wissen um Aktivitäten von Daten- und Verbraucherschützern sowie bisherige Verfahren zu Datenschutz-Vorwürfen gegen Facebook eine Rolle gespielt.

Facebook hat nach jüngsten Zahlen 28 Millionen Mitglieder in Deutschland. Diverse konkurrierende Online-Netzwerke wie MySpace oder StudiVZ gingen in den vergangenen Jahren aus dem Geschäft.

Drucken

Drucken

Teilen