Brandenburg verkleinert Verfassungsschutz-Kontrollkommission
BSW und SPD beschließen Halbierung der parlamentarischen Kontrollkommission / AfD befürchtet Ausschluss / BSW-Abgeordneter stimmt mit AfD und gegen eigene Fraktion
(Diese Meldung ist eine Übernahme von multipolar.)
Die Fraktionen von SPD und BSW im brandenburgischen Landtag haben in der vergangenen Woche eine Verkleinerung der parlamentarischen Kontrollkommission für den Landesverfassungsschutz von bisher sechs auf nur noch drei Mitglieder beschlossen. Von den drei Mitgliedern der Kommission sollen zwei von den Regierungsfraktionen SPD und BSW benannt werden und nur noch ein Mitglied von einer der beiden Fraktionen der Oppositionsparteien AfD und CDU. Die Mitglieder der Kommission werden vom Landtag gewählt.
Die AfD befürchtet, mit der Verkleinerung der Kommission von den anderen Landtagsfraktionen aus der parlamentarischen Kontrolle des brandenburgischen Verfassungsschutzes ausgeschlossen zu werden: „Das ist Teil der SPD-Politik und der Politik des Bündnis Sahra Wagenknecht in diesem Land, die Opposition weiter zu bekämpfen, von der Kontrolle des Verfassungsschutzes fernzuhalten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD Dennis Hohloch. Die AfD vermutet, dass die anderen Fraktionen im Landtag einen Vertreter der CDU-Fraktion als Vertretung der Opposition in die Kommission wählen werden. „Es ist ja an fünf Fingern abzählbar, wie das ausgehen wird“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt.
Das BSW setzte sich in seinem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 für eine Stärkung der parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ein: „Als wichtiges Korrektiv zur Weisungsgebundenheit des Verfassungsschutzes ist die parlamentarische Aufsicht und Kontrolle wirksam und tiefgreifend auszuüben.“ Das BSW im Bundestag werde die parlamentarischen Rechte umfassend nutzen. Eine Anfrage von Multipolar, wie sich dieses Anliegen zur nun beschlossenen Verkleinerung der Kontrollkommission verhält, ließ das BSW bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Bei der Abstimmung am 26. Februar votierte der BSW-Abgeordnete Sven Hornauf nicht zusammen mit seiner Fraktion, sondern für einen Antrag der AfD-Fraktion, wonach die parlamentarische Kontrollkommission auf neun Mitglieder vergrößert werden sollte. Demnach sollten, angelehnt an die Fraktionsstärken im Landtag, drei Mitglieder der SPD, drei Mitglieder der AfD, zwei Mitglieder des BSW und ein Mitglied der CDU in der Kommission vertreten sein. Hornauf sagte dem „Tagesspiegel“, er halte es für „undemokratisch, rechtswidrig und eine Diskriminierung“, wenn eine Fraktion durch die Verkleinerung der parlamentarischen Kontrollkommission ausgeschlossen werde.
Das BSW verzichtete nach Beratungen am Donnerstag (27. Februar) auf einen Ausschluss Hornaufs. Laut dem BSW-Landesvorsitzenden Robert Crumbach habe Hornauf „für sich nachvollziehbar geltend gemacht, dass es bei ihm da um eine Gewissensfrage ging“. Er habe außerdem „Einsicht gezeigt, dass das Verhalten der Fraktion geschadet hat und es gibt eine Zusage, der Fraktion nicht weiter zu schaden.“