Corona

Bisher keine Betretungsverbote wegen Impfpflicht im Gesundheitswesen

(Redaktion/20.6.22) Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen hat für die ungeimpften Mitarbeiter bisher kaum rechtliche Konsequenzen. Dies legen verschiedene Medienberichte nahe, die die Situation in den einzelnen Bundesländern und Landkreisen beleuchten. Beispielsweise wird der Landkreis Mittelsachsen nach einem Bericht der Freien Presse keine Betretungsverbote aussprechen, weil die insgesamt 3200 ungeimpften Mitarbeiter zur Versorgungssicherheit weiter beschäftigt werden müssen. Derzeit sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen, heißt es beim Landkreis selbst. Die Gesundheitsämter der Landkreise sind zur Prüfung dieser Meldungen verpflichtet. Diese Prüfung läuft über mehrere Schritte und dauert einige Wochen, berichtet der Saarländische Rundfunk.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März und ist derzeit bis Ende des Jahres befristet. Arbeitgeber müssen den Gesundheitsämtern der Landkreise ungeimpfte Mitarbeiter melden. Die Ämter können nach Prüfung des Einzelfalls ein Betretungsverbot und ein Bußgeld aussprechen. Erste Bußgeldbescheide sind schon erlassen worden. So haben im baden-würtembergischen Landkreis Calw einige Betroffene bereits einen Bescheid über 250 Euro erhalten. Sie müssten damit rechnen, bis Ende des Jahres nicht mehr am Patienten arbeiten dürfen oder ganz freigestellt werden, schreibt die Stuttgarter Zeitung.

In Sachsen ist nach einer aktuellen Umfrage der Leipziger Volkszeitung noch kein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Sachsens Sozialministerin Petra Köpping sagte der Zeitung: „Wir vertrauen den Landkreisen und kreisfreien Städten an dieser Stelle voll und ganz und wir haben auch immer gesagt, dass dort, wo die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet werden kann, kein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann.“

Vielerorts ist von den Gesundheitsämtern das Verfahren gegen ungeimpfte Mitarbeiter bereits wieder aus einem anderen Grund eingestellt worden. So haben sich nach einem Bericht des WDR beispielsweise in Düsseldorf von knapp 3000 im März als ungeimpft gemeldeten Beschäftigten gut zwei Drittel impfen lassen oder andere Nachweise vorgelegt. Auch in Berlin haben sich von den im März noch knapp 8000 ungeimpften Beschäftigen des Gesundheitswesens bereits Mitte Mai mehr als 1000 impfen lassen oder die Bereitschaft dazu zumindest erklärt. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die der Tagesspiegel berichtet.

Vergangene Woche hatte das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht zudem entschieden, dass Gesundheitsämter nicht ohne weiteres mit Bußgeldandrohung Impfnachweise fordern können. Dies hatte im verhandelten Fall das Gesundheitsamt der Stadt Flensburg getan und den sofortigen Vollzug des Verwaltungsaktes angedroht, berichtet der Focus und zitiert aus der Begründung, dass im Gesetz „keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht, keinen Impfzwang, statuiert“ sei. Es solle vielmehr ein indirekter Impfdruck erzeugt werden. Das Urteil habe bundesweite Bedeutung, sagte eine Gerichtssprecherin.

Kritik an der Impfpflicht gibt es beispielsweise vom Präsidenten des baden-würtembergischen Landkreistags, Tübingens Landrat Joachim Walter. Er sieht durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht die Versorgungssicherheit in Gefahr und hat dies mehrfach gesagt. Der Landkreistag hatte zuletzt im Mai eine Aussetzung gefordert und neben dem bürokratischen Aufwand auf die Ungleichbehandlung der Betroffenen verwiesen. Denn diese müssten sich anders als der Rest der Bevölkerung impfen lassen: „Dies ist aus unserer Sicht denjenigen nicht zumutbar, die seit mehr als zwei Jahren durch ihren täglichen Einsatz unser Gesundheits- und Pflegesystem auch unter schwierigsten Bedingungen intakt halten“, sagte Walter. Es sei den Mitarbeitern nicht vermittelbar, dass sie sich impfen lassen müssen, die Besucher die Einrichtungen aber ohne Impfung betreten könnten.

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