Atomausstieg früher machbar. Aber Röttgen hält Studie zurück
(26.05.2011/dpa)
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hält eine Studie über einen problemlos machbaren Atomausstieg bis 2017 unter Verschluss. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin aus Ministeriumskreisen. Die Studie war vom Umweltbundesamt (UBA) erstellt worden, das Röttgen untersteht. Auch die Berliner Zeitung berichtete am Donnerstag über den Vorgang.
Das Umweltbundesamt sieht dem Vernehmen nach nicht die Gefahr massiv steigender Strompreise und auch keine technischen Probleme, sollte der letzte Meiler bis 2017 vom Netz gehen. Röttgen hat bisher keine Aussagen getroffen, bis wann er einen Atomausstieg für möglich hält. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will der Arbeit der Ethikkommission nicht mit Jahreszahlen vorgreifen. Daher könnte das Zurückhalten der Studie auch damit zusammenhängen.
Eine Sprecherin von Röttgen betonte, die Regierung nehme den vereinbarten Prozess beim Atomausstieg und die daran beteiligten Personen ernst. „Der Bundesumweltminister hat selbst bewusst noch keine Zahl für den Ausstieg genannt, das gilt selbstverständlich auch für die nachgeordneten oberen Bundesbehörden.“ Wie die dpa erfuhr, soll die Studie erst nach dem Bericht der Ethikkommission öffentlich gemacht werden.
Im Umweltministerium und im UBA arbeiten noch viele Beamte, die den Grünen und der SPD nahe stehen. Daher kann das jetzige Bekanntwerden dieses Vorgangs interessengeleitet sein, um Druck auf Röttgen auszuüben, bei der anstehenden Atomentscheidung einen möglichst ambitionierten Atomausstieg durchzusetzen.
Auf eine bereits am Dienstag gestellte dpa-Anfrage, warum die Studie nicht veröffentlicht werde, äußerte sich das Umweltbundesamt bisher nicht. Die Studie war im April angekündigt worden, nachdem UBA-Präsident Jochen Flasbarth in Interviews berichtete hatte, ein Ausstieg bis 2017 sei machbar. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn forderte in der Berliner Zeitung eine unverzügliche Freigabe der knapp zehnseitigen Analyse: „Die Studie wäre ein wichtiger Debattenbeitrag und darf nicht unter dem Tisch gehalten werden“.