Anzeige gegen die Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen

(12.09.2013/hg)

14 Mitglieder der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke haben beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen die Mitglieder der Bundesregierung erstattet. Sie werfen Merkel und ihrem Kabinett „Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch und Tötungsverbrechen nach dem Strafgesetzbuch durch Unterstützung des Einsatzes von Kampfdrohnen durch die USA“ vor.

Die Linken-Politiker, darunter Sevim Dagdelen, Diether Dehm, Andrej Hunko, halten den Tatbestand der Beihilfe zu Kriegsverbrechen und zu Tötungen insofern für erfüllt, dass die Bundesregierung sowie Offiziere der Bundeswehr den Einsatz von Kampfdrohnen durch die USA in Pakistan, Afghanistan, Jemen, Somalia und anderen afrikanischen Ländern unterstützt hat.

Zwei Sonderberichterstatter der UNO hätten sich kritisch mit den Drohneneinsatz der USA auseinandergesetzt und ihre rechtlichen Bedenken gegen den Einsatz in bewaffneten Konflikten formuliert. Außerhalb bewaffneter Konflikte gebe es kaum eine rechtliche Rechtfertigung für den Einsatz von Drohnen. Bestehe aber kein bewaffneter Konflikt, so ist der Einsatz nach Polizeirecht und den internationalen Kodex der Menschenrechte in den zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zu bewerten, heißt es in der Begründung des Strafantrages. „In jeden Fall handelt es sich dann um einen Angriff auf menschliches Leben, eine ,gezielte Tötung‘“, so die Linken-Politiker weiter. Die Opfer hätten keinerlei Verteidigungsmöglichkeit und seien der Person des US-Präsidenten ausgeliefert, der „gleichzeitig als Ankläger, Weltpolizist, Richter und Henker in einer Person agiert – ein Zustand, der einen Rückfall in die mittelalterliche ,Vogelfreiheit‘ darstellen dürfte.“

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