Regierung ebnet Fracking den Weg – Proteste halten an
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Von REDAKTION, 2. April 2015 –
Trotz breitem Protest beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf des Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministeriums, das Gas-Fracking in Deutschland zu kommerziellen Zwecken zukünftig erlaubt.
In Deutschland wird seit über fünfzig Jahren Gas aus tiefen Hohlräumen gefördert. Im Unterschied dazu wird bei dem nun ermöglichten sogenannten unkonventionellen Fracking Gestein in 1 000 bis 5 000 Metern Tiefe unter Einsatz eines Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem Druck aufgebrochen, um Öl und Gas zu fördern. Dabei entstehe ein giftiger Abwassercocktail, der unser Trinkwasser bedroht, mahnen Umweltschützer. Welche Chemikalien bei dem Verfahren im Einzelnen eingesetzt werden, teilen die Konzerne bisher meist nicht mit.
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Der Kabinettsbeschluss sieht vor, ab 2016 Probebohrungen außerhalb „sensibler Gebiete“ zu erlauben. In sensiblen Regionen wie Wasserschutzgebieten, die rund vierzehn Prozent der Fläche ausmachen, soll die unkonventionelle Förderung aber verboten werden. Zudem ist ein Fracking-Verbot bis zu einer Tiefe von 3 000 Metern geplant, das aber bei grünem Licht für Erprobungsmaßnahmen aufgehoben wird. Ab 2019 kann es dann eine kommerzielle Förderung geben.
Umweltverbände, die Grünen und die Linke hatten ein generelles Verbot der umstrittenen Technologie gefordert. Während sie von einem „Fracking-Ermöglichungsgesetz“ reden, betont Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), der Kabinettsbeschluss würde Fracking „so weit wie möglich“ einschränken. „Ob diese Technologie jemals umweltverträglich möglich sein wird, wird sich zeigen. Ob es für sie in Deutschland überhaupt einen Bedarf gibt, darf bezweifelt werden“, so Hendricks.
Für ein vollständiges Verbot sieht die Umweltministerin zu hohe verfassungsrechtliche Hürden. „Man kann in Deutschland nicht einfach eine Technologie pauschal verbieten“, erklärte die SPD-Politikerin am Mittwoch. Bisher gebe es keine gesetzliche Regelung, sondern nur eine Art Moratorium. Unternehmen könnten daher Genehmigungsanträge vor Gericht durchsetzen. Ein erster Anlauf war 2013 gescheitert, weil Vorschläge der damaligen Bundesregierung aus Sicht einiger Unions-Abgeordneter keinen ausreichenden Wasserschutz boten.
Mit dem Gesetz werde „dem unkonventionellen Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken“ ein „klarer Riegel vorgeschoben“, behauptet Hendricks. Jedoch sieht der Kabinettsbeschluss vor, dass eine sechsköpfige Expertenkommission grünes Licht für eine kommerzielle Gasförderung geben kann, wenn Probebohrungen positiv verlaufen sind. Die Kommission war auf Druck des Wirtschaftsflügels der CDU durch das Kanzleramt in den Entwurf des Umweltministeriums hereinverhandelt worden, um so am Bundestag vorbei entscheiden zu können. Kritiker fürchten daher einen Automatismus für kommerzielle Projekte. Schließlich wird die Industrie kaum gewillt sein, in Probebohrungen – eine Erprobungsmaßnahme kostet rund 30 Millionen Euro – zu investieren, wenn im Erfolgsfall anschließend eine kommerzielle Nutzung, also ein „Return on Investment“, nicht gewährleistet ist.
Der SPD-Umweltpolitiker Frank Schwabe wirft dem Bundeskanzleramt vor, sich hier dem Lobbydruck der Gaskonzerne gebeugt zu haben, da die ursprünglichen Pläne von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine kommerzielle Nutzung nicht vorgesehen hätten.
In Kritik übt sich auch Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne). Das Gesetz enthalte zu viele Schlupflöcher. So werde Fracking von Erdöl erlaubt. „Und was unterhalb 3 000 Meter in der Tiefe geschieht, ist der Bundesregierung offenbar egal“, so Habeck.
Nicht nur in der Opposition ist der Widerstand gegen die bestehenden Fracking-Pläne groß. Unter SPD-Abgeordneten stößt vor allen die Einrichtung der Expertenkommission auf Ablehnung. „Ich will, dass der Bundestag das Heft des Handels in der Hand hat und darüber entscheidet“, sagte der SPD-Politiker Frank Schwabe. Die Kommission sei ein Zugeständnis an die Gasunternehmen.
Viele Abgeordnete der Union fordern dagegen eine Verschärfung der Auflagen und drohen mit einer Ablehnung im Bundestag. „In dieser Form ist der Gesetzentwurf für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig“, erklärte CDU-Politiker Andreas Mattfeld. Die Gruppe der Fracking-Kritiker umfasse bereits über einhundert Unions-Abgeordnete, betonte Mattfeld. Damit dürfte es noch zu Änderungen des Gesetzes kommen, das noch den Bundestag, jedoch nicht den Bundesrat passieren muss.
In Wirtschaftskreisen herrscht Erleichterung angesichts der Entscheidung der Bundesregierung, Gas-Fracking unter Auflagen zu erlauben. „Es ist ein positives Signal, dass die Schiefergas-Gewinnung in Deutschland nicht mehr völlig ausgeschlossen wird“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Markus Kerber, am Mittwoch in Berlin. Doch die Umweltschutzauflagen für die Erdgasförderung insgesamt seien „vollkommen überzogen“.
Das Fracking könne einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. „Um uns nicht von Importen abhängig zu machen, sind wir weiterhin auf die Nutzung von heimischem Erdgas angewiesen. Langfristig wird dies ohne das Schiefergas nicht gelingen“, sagte Kerber.
In Deutschland werden Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen vermutet, die den Bedarf über zehn Jahre decken könnten. Zu einer wesentlichen Reduzierung der Importabhängigkeit von Energieträgern wird das Gas-Fracking nach Meinung vieler Experten jedoch nicht beitragen. Damit wird auch das Argument der Fracking-Befürworter entkräftet, die mit Verweis auf die Konfrontation mit Russland, Deutschlands größtem Gasversorger, auf die Einführung der umstrittenen Technologie drängen, um sich so von Moskau unabhängiger zu machen.
Fracking-Befürworter betonen zudem Standort- und Wettbewerbsnachteile, sollte der Einsatz der Technologie verboten werden. So polemisierte das wirtschaftsnahe Handelsblatt gegen die Kritiker, die „wie besessen“ auf ein völliges Förderverbrot drängten. „Mit dieser typischen ‚German Angst‘ sieht es für den Fortschritt und damit für den wirtschaftlichen Wohlstand im Land schlecht aus“, schreibt die Zeitung in ihrer Mittwochs-Ausgabe.
Umweltschutzverbände halten an ihrem Widerstand fest, auch wenn Umweltministerin Hendricks betont, die Auflagen würden eine Gefahr „für Leib, Leben und die Umwelt“ ausschließen.
„Es ist paradox: Die Bundesregierung erlaubt Fracking generell, obwohl sie selbst festgestellt hat und öffentlich kommuniziert, dass die umstrittene Fördertechnik weder einen Beitrag zum Klimaschutz noch zu unserer Versorgungssicherheit leisten kann“, so Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Damit werden der Gesellschaft die volkswirtschaftlichen Kosten für die entstehenden ökologischen Schäden aufgebürdet, ohne dass dem ein gesellschaftlicher Nutzen gegenübersteht.“ Die Regierung habe es versäumt, sich kategorisch gegen diese Risikotechnologie zu entscheiden, die mit enormem Wasser- und Flächenverbrauch einhergeht und die Klimaschutzbemühungen Deutschlands konterkariert“, kritisiert Buch. (1)
Am Mittwoch hatten verschiedene Umweltverbände vor dem Bundeskanzleramt in Berlin gegen den Kabinettsbeschluss mit symbolischen „Probebohrungen“ protestiert. „Fracking bedroht die Grundwasservorräte, die Böden und schadet dem Klima. Es ist eine Fossil-Technologie von gestern und konterkariert die Energiewende“, sagte Ann-Kathrin Schneider, Energieexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „In ganz Deutschland haben sich inzwischen mehr als 2.000 Gemeinden gegen Fracking in ihren Regionen ausgesprochen. Die Bundesregierung muss die Sorgen und Proteste der Bürger ernst nehmen und Fracking verbieten“, forderte Schneider. (2)
(mit dpa)
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Anmerkungen
(1) http://www.umweltinstitut.org/presse/presse-details/aspresse/129/kabinettsbeschluss-zu-fracking-gesetzesentwurf-ist-nicht-mehrheitsfaehig.html
(2) http://www.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/protest-gegen-kabinettsbeschluesse-zu-fracking-probebohrung-am-bundeskanzleramt/