Papier: Chlorfrei ist nicht chlorfrei
Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.
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„Zellstoffe und andere Halbstoffe, gebleicht ohne Verwendung von elementarem Chlor oder Chlorverbindungen“, stand in der DIN 6730. Doch mit dieser klaren Aussage ist es vorbei. Seit Mai 2006 gilt eine weitgehend unbemerkt überarbeitete DIN 6730 und darin wird definiert, dass nun auch Faserstoffe, die unter Verwendung chlorabspaltender Verbindungen gebleicht wurden, als „chlorfrei gebleicht“ bezeichnet werden dürfen. Darauf weißt Robin Wood im eigenen Magazin, Ausgabe 92/1.2007, Seite 36, hin.
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