Nicht Al-Qaida, sondern ein Polizeispitzel war´s. Neues vom Saarländer Drohvideo-Fall
Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.
Von REDAKTION, 12. November 2010 –
Am 5. November meldete dpa, Sicherheitskräfte im Saarland hätten am Freitag in Neunkirchen einen „Terrorverdächtigen“ festgenommen. Die Festnahme stehe im Zusammenhang mit Drohvideos der Terrororganisation Al-Qaida. Nun stellt sich heraus, dass nicht Al-Qaida sondern möglicherweise ein V-Mann der Polizei dahinter steckt.
Der unter Terrorverdacht stehende Kevin S., der vor einer Woche im Saarland verhaftet wurde, ist nach Angaben seines Rechtsanwalts möglicherweise von einem V-Mann der Polizei zu seinen Taten angestiftet worden. Kevin S. ist zur Zeit in der Jugendvollzugsanstalt Ottweiler inhaftiert. Nach Auskunft seines Verteidigers Christian Kessler räumt er ein, drei Erpressungsvideos zur Freilassung des verurteilten Straftäters Daniel Schneider aufgenommen und ins Internet gestellt zu haben. Sein 18-jähriger Mandant sei aber von einer Person dazu gedrängt worden, sagte der Anwalt am Donnerstag dem Saarländischen Rundfunk. Bei dem „Agent Provocateur“ handele es sich laut Ermittlungsakten um eine Vertrauensperson der Polizei.
Aus den Ermittlungsakten gehe eindeutig hervor, dass der V-Mann Ende September in einer Moschee in Neunkirchen Kontakt zu dem 18-Jährigen aufgenommen habe. Die Drohvideos seien erst danach produziert und auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht worden.
Den Akten zufolge handele es sich bei einer zweiten Person, die in einem der drei Videos zu sehen ist, um besagten V-Mann. Dieser habe rechtliche Grenzen überschritten, denn Informanten dürften keine Straftaten begehen oder dazu anstiften. (1)
Der aus Kamerun stammende Kevin S. war nach dem Auftauchen „islamistischer“ Drohvideos im Internet in der Vorwoche in Neunkirchen verhaftet worden. In den Videos hatte er laut Staatsanwaltschaft die Freilassung des in Saarbrücken inhaftierten Schneider bis Ende November gefordert. Für den Fall, dass das Mitglied der sogenannten „Sauerland-Gruppe“ nicht freikommt, habe er mit Bombenanschlägen gedroht. Er soll sich im Internet Anleitungen zum Bombenbau besorgt haben.
Kevins Anwalt Kessler kündigte nun an, in den nächsten Tagen Haftbeschwerde einzulegen. Sein Mandant habe eingeräumt, die Videos aufgenommen zu haben. Es bestehe also keine Verdunkelungsgefahr. Der Anwalt zeigte sich verwundert, dass die Originalvideos nach wie vor bei Youtube abzurufen seien.
Abo oder Einzelheft hier bestellen
Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.
Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt wollten den Vorwurf des Anwalts „nicht kommentieren“. Jedoch räumte Generalstaatsanwalt Ralf-Dieter Sahm am Freitag ein, dass der Einsatz von Informanten bei Ermittlungen gegen radikale Islamisten ein zulässiges Mittel der Strafverfolgung und durch höchstrichterliche Urteile gedeckt sei. (2)
(1) http://www.derwesten.de/nachrichten/Terrorverdaechtiger-offenbar-von-V-Mann-angestiftet-id3933899.html
(2) http://www.derwesten.de/nachrichten/Terrorverdaechtiger-offenbar-von-V-Mann-angestiftet-id3933899.html