Buback-Prozess: Verena Becker will aussagen
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Von REDAKTION, 3. Mai 2012 –
Nach mehr als anderthalb Jahren im Prozess um die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback will sich die ehemalige Angehörige der RAF Verena Becker erstmals zu den Tatvorwürfen äußern. Becker werde am 14. Mai eine Erklärung abgeben, kündigte ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart an. Becker werde etwa 15 bis 20 Minuten lang sprechen. Die 59-Jährige ist angeklagt, als Mittäterin an der Ermordung Bubacks am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein.
„Sie kann einige Sachen so nicht stehenlassen“, sagte Euler kurz nach der Verhandlung außerhalb des Verhandlungssaals. Becker werde sich „umfassend zur Sache äußern. Sie wird sich nicht verstecken“. Auf die Frage, was Becker sagen werde, antwortete Euler: „Sie wird sagen: ja oder nein.“ Er glaube aber nicht, dass sie im Anschluss an ihre Erklärung Fragen beantworten wird.
Bundesanwalt Walter Hemberger sagte: „Ich schaue ihrer Aussage mit Interesse entgegen. Warten wir ab, was sie sagen wird, dann sehen wir weiter.“ Der Anklage zufolge soll Verena Becker eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat auf Buback und seine Begleiter sowie bei der Vorbereitung des Anschlags gespielt haben. Das Gericht hat allerdings zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen Beihilfe in Betracht komme – sofern es überhaupt zu einer Verurteilung kommt.
Michael Buback, Sohn des RAF-Opfers und Nebenkläger im Prozess, sagte: „Natürlich ist das sehr wichtig, dass Frau Becker sich äußert“. Es gebe viele Fragen, die Becker beantworten könnte. „Ich gehe davon aus, dass sie auf jeden Fall weiß, wer die Täter auf dem Motorrad waren.“ Dass sie dieses Wissen am 14. Mai preisgibt, damit rechnet Buback allerdings nicht. „Ich habe keine Hoffnung, dass sie etwas Erhellendes zu den Umständen sagen wird.“ Er warte seit Jahren darauf, dass Becker sage, wo sie am Tattag gewesen sei, sagte Buback. Wenn sie nicht in Karlsruhe gewesen sei, könne sie dies doch auch sagen.
Michael Buback hält es für sehr wahrscheinlich, dass die 59-Jährige die Todesschützin ist. Er glaubt, dass Verena Becker selbst geschossen hat und anschließend bei den Ermittlungen geschützt wurde, weil sie mit dem Verfassungsschutz oder sonstigen Geheimdiensten zusammengearbeitet hatte. Hierfür soll der Prozess allerdings bislang keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben haben.
Buback hatte im November vergangenen Jahres ausgesagt, dass Gespräche mit dem Ex-Terroristen Peter Jürgen Boock ernste Zweifel in ihm geweckt hätten, dass alles Mögliche zur Aufklärung des Verbrechens getan worden sei. Vor allem habe ihn schockiert, dass bereits in den 1980er-Jahren ein geheimer Verfassungsschutz-Vermerk existierte, in dem angebliche Täternamen genannt wurden. „Da betet man dann, dass es nicht wahr ist. Aber es ist wahr“, sagte Buback. „Ich schildere das nur, damit Sie sehen, was ich durchgemacht habe.“
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Buback schilderte ausführlich, wie sich immer wieder mögliche Zeugen bei ihm meldeten – zum Teil mit haarsträubenden Geheimdienst- und Verschwörungsgeschichten. Nach einem Hinweis eines Informanten habe er sogar mit dem ehemaligen DDR-Staatschef Egon Krenz telefoniert, erzählte Buback. Der habe jedoch Vermutungen, wonach die DDR hinter dem Attentat stecken könnte, zurückgewiesen. „Ich weiß auch nicht, wie es kommt, dass sich so viele Zeugen ausgerechnet an mich wenden“, sagte Buback.
Der Senat plane für die Plädoyers insgesamt fünf Verhandlungstage ein, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland am Rande des Prozesses. Mit einem Urteil ist nicht mehr vor Pfingsten zu rechnen. Der Prozess hatte am 30. September 2010 im Gerichtssaal von Stuttgart-Stammheim begonnen. (mit dpa)