Kriege

Kriegführen nach Afghanistan:

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Guttenberg stimmt auf künftige Militärinterventionen der Bundeswehr ein –

Von THOMAS WAGNER, 26. April 2010 –

Die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr sollen künftig nicht nur in Afghanistan sondern auch in anderen Ländern ihren Blutzoll leisten – angeblich zur Verteidigung des Vaterlandes. Das stellte Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) am Samstag im Rahmen der Trauerfeier für vier am 15. April im Afghanistan-Einsatz getötete Soldaten im Ingolstädter Münster unmissverständlich klar. „Tod und Verwundung sind Begleiter unserer Einsätze geworden, und sie werden es auch in den nächsten Jahren sein – wohl nicht nur in Afghanistan“, sagte Guttenberg vor laufenden Fernsehkameras in Anwesenheit von tausend Angehörigen, Freunden, der Bundeskanzlerin, dem Außenminister und Spitzenpolitikern wie Horst Seehofer (CSU) sowie dem afghanischen Außenminister Salmai Rassul. Um welche Auslandseinsätze es sich dabei konkret handeln sollt, ließ Guttenberg offen. Doch braucht man nur wenig Phantasie, um sich auszumalen, dass es dabei in erster Linie um die Unterstützung der imperialen Kriegsstrategie der USA und ihrer Verbündeten innerhalb und außerhalb der NATO gehen dürfte.

Ein ehemaliger Nachrichtenoffizier der Bundeswehr in Kundus, der in diesen Tagen als Afghanistan-Experte durch die Medien gereicht wird, sieht die Bundeswehr jetzt schon in einen regelrechten Weltkrieg verstrickt: „Unsere Soldaten befinden sich an einem Kriegsschauplatz von vielen und kämpfen nur einen der vielen Feldzüge in einem Krieg mit globalem Ausmaß. Andere werden zur See vor der Küste Somalias ausgetragen, und schon morgen kann der Krieg Feldzüge im Iran, in Indonesien oder in Afrika notwendig machen.“ (1) Die Soldaten seien in der Gewissheit gestorben, „unserer Gesellschaft einen Schutz zu geben, dessen Bedarf wir erst zögerlich wahrzunehmen beginnen“, sagte Guttenberg am Samstag. Dass die deutsche Bevölkerung durch den Afghanistan-Krieg geschützt werden soll, ist als vorgeschobenes Argument deutlich erkennbar. Deutschland wird am Hindukusch nicht verteidigt, sondern verwandelt sich erneut in eine Nation, für die das Kriegführen zum ganz alltäglichen politischen Geschäft gehört. Überraschend kommt diese Entwicklung freilich nicht. Aufmerksame Beobachter weisen seit Jahren darauf hin, wie die Bundeswehr systematisch darauf vorbereitet wird, in aller Herren Länder Kriege zu führen, um ihren sogenannten Bündnisverpflichtungen nachzukommen und den uneingeschränkten Zugang des Westens zu den Rohstoffen dieser Welt zu erkämpfen.

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Dass es der Bundeswehr in Afghanistan nicht mehr in erster Linie um den Schutz der Zivilbevölkerung und Hilfe im Wiederaufbau, sondern um die möglichst effektive Bekämpfung von Aufständischen geht, wird an zwei Punkten deutlich. Zum einen hat Guttenberg angekündigt, schwere Artilleriegeschütze des Typs Panzerhaubitze 2000 nach Kundus zu verlegen. Beim Einsatz dieses Waffensystems sind Opfer unter der Zivilbevölkerung fast vorprogrammiert. Denn das Geschütz wird auf eine Entfernung von bis zu 40 Kilometern eingesetzt und hat dann eine Treffergenauigkeit von 20 bis 30 Metern. Zum anderen werden im Sommer 5000 US-Soldaten im deutschen Kommandogebiet in Nordafghanistan operieren. Dass sich die US-Truppen an die Anordnungen der Deutschen halten werden, ist trotz gegenteiliger Bekundungen im Lichte der Erfahrungen der vergangenen Jahre aber äußerst zweifelhaft. Zuletzt im März 2009 hatten Spezialkräfte der USA in Imam Sahib, einer Kleinstadt, nur wenige Kilometer vom deutschen Feldlager Kundus entfernt, eine Operation durchgeführt, bei der sie fünf Zivilisten erschossen – darunter einen geistig behinderten Mann. Die deutschen Soldaten in Kundus waren über die Operation erst wenige Stunden vorher informiert worden. Ein Mitspracherecht konnten sie weder vorher noch nachher wahrnehmen. (2)

(1) Lindemann, Marc: Unter Beschuss. Warum Deutschland in Afghanistan scheitert. Berlin 2010, S. 141
(2) Thörner, Marc Afghanistan Code. Hamburg 2010, S. 6,13, 129-131

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