Beispiellose Hochrüstung

Deutschland und die EU planen Krieg gegen Russland – Teil 1

Wie Psychopathen und Vertreter der Kapitalinteressen die Bevölkerungen ins Unglück stürzen – nicht nur in Deutschland. Erster Teil einer Analyse

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Russische Flagge
Foto: Elionas2; Quelle: Pixabay; Lizenz, Mehr Infos

Deutschland und die EU planen Krieg gegen Russland – Teil 2

Während die Wirtschaft der Exportnation Deutschland ruiniert wird, hat der Deutsche Bundestag in seiner letzten Plenarsitzung vor Ablauf der Wahlperiode der Bevölkerung eine ungeheure Schuldenlast, aufgebürdet.[1] Am 18. März 2025 beschloss das Parlament nach einer kontroversen Debatte eine Änderung des Grundgesetzes und die Bewilligung einer Kreditaufnahmevon etwa einer Billion Euro, verschlüsselt als „Sondervermögen“ und „Aussetzung der Schuldenbremse“.

Beispiellose Hochrüstung

Dazu bedurfte es einer Zweidrittelmehrheit, die es im neuen Bundestag nicht mehr gegeben hätte. Die Eile, mit der sich die Befürworter dieser „Kriegskredite“ innerhalb weniger Tage verständigten, kann als böses Omen für die Zukunft gelten. Beschlossen wurde ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die marode Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045.[2] Dafür musste das Grundgesetz geändert werden.[3]

Angeblich ist diese astronomische Summe vor allem für das Verkehrs- und Energienetz, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Digitalisierung sowie den Ausbau und den Betrieb von Schulen und Kindergärten vorgesehen. Dass aber auch die Straßen und Brücken von West nach Ost „panzerfest“ für die Durchleitung von schwerem Militärgerät gemacht werden sollen,[4] wird verschwiegen.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Militärausgaben nicht mehr von der zuvor im Grundgesetzt verankerten Schuldenbremse begrenzt werden,[5] die vorsah, dass im Haushalt der Bundesrepublik Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Kreditaufnahmen auszugleichen seien. Künftig werden also unbegrenzte Ausgaben für die Vorbereitung auf einen Krieg möglich sein. Das ist eine Ungeheuerlichkeit, denn die Bevölkerung wird das bezahlen müssen; inzwischen ist von über 500 Milliarden Euro die Rede.[6] Aber wenn man auf der Straße jemanden fragt, bekommt man zur Antwort: „Es wird wohl nötig sein, die Russen wollen uns ja angreifen.“ Kriegsgeschrei allerorten, es ist zum Weinen.

Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der im Wahlkampf versprochen hatte, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eingehalten werde und nun sein Versprechen brach, hielt vor der Abstimmung eine bösartige antirussische Rede in der er faktenwidrig behauptete, Russland führe bereits Krieg gegen Deutschland: „Es ist ein Krieg gegen unser Land, der täglich stattfindet, mit Angriffen auf unsere Datennetze, mit der Zerstörung von Versorgungsleitungen, mit Brandanschlägen, mit Auftragsmorden …“[7] Der Noch-Verteidigungsminister Boris Pistorius, bekannt für seine kriegstreiberischen Ausfälle, warnte: „Wir dürfen keine Zeit verlieren … Wer heute zaudert, wer sich heute nicht traut, … der verleugnet die Realität.“[8]

Nur wenig Beifall erhielt die Ko-Vorsitzende des BSW Sahra Wagenknecht, die den Befürwortern der „Kriegskredite“ vorhielt: „Früher war die Bundesrepublik ein wirtschaftspolitischer Riese, der sich außenpolitisch zurückhielt und deshalb internationales Ansehen genoss. Heute ist Deutschland auf dem Weg zum wirtschaftlichen Zwerg, und die dafür verantwortlichen Politiker kompensieren ihre Unfähigkeit durch außenpolitische Großmannssucht und beispiellose Hochrüstung.“[9] 512 Abgeordnete von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für das Schuldenpaket, 206 der übrigen Parteien dagegen.

Ein konstruiertes Bedrohungsszenarium

Dass für das Militär diese wahnwitzigen Milliardenbeträge bereitgestellt werden, wird immer wieder mit angeblichen imperialistischen Zielen Russlands begründet. Unterstellt wird, die baltischen Staaten und Polen seien bedroht und im Übrigen ganz Westeuropa.[10] Russland bereite sich nach seinem „brutalen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine“ darauf vor, die NATO anzugreifen. An vorderster Fronte stehen neben Friedrich Merz und Lars Klingbeil Politiker wie Johann Wadephul (CDU), Roderich Kiesewetter (CDU), Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) oder Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen), aber auch andere in den USA im „Yale World Fellows Program“ als globale Führungskraft geschulte Politiker wie zum Beispiel die russophobe litauische Präsidentin Dalia Grybauskaité, die gebetsmühlenartig vor der Gefahr einer russischen Invasion warnt.[11]

Für diese Behauptungen gibt es keinerlei Beweise. Es handelt sich um reine Propaganda, mit der ein Bedrohungsszenarium konstruiert wird, unterstützt mit Aussagen von sogenannten Experten und ideologisch vereinnahmten Wissenschaftlern, die in den Nachrichtensendungen und Talkshows das große Wort führen.

Der Krieg soll bis zum letzten Ukrainer fortgesetzt werden, um Russland weiter zu schwächen. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes Bruno Kahl hat die Bedrohungslüge am 8. März 2025 nochmals bekräftigt: „Ein frühes Kriegsende in der Ukraine befähigt die Russen, ihre Energie dort einzusetzen, wo sie sie eigentlich haben wollen, nämlich gegen Europa“[12] Die Hetze nimmt kein Ende.

Es ist eindeutig, Deutschland soll von gewissenlosen Politikern und von Militärs auf einen Krieg vorbereitet werden. 2023 wurde ein „Operationsplan Deutschland“ erstellt, dessen Einführung lautet: „Nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine und der Zeitenwende-Rede des Bundeskanzlers ist in der Bundeswehr die Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Fokus gerückt. Die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten, ihre Ausrüstung und das Mindset ändern sich. Doch wie wird die militärische Verteidigung Deutschlands als Teil der Gesamtverteidigung unseres Landes organisiert?“[13] Bereits hier wird unterstellt, dass ein „völkerrechtswidriger Überfall“ Russlands auf die Ukraine stattgefunden hat, ohne die näheren Umstände zu berücksichtigen. Das ist kurz nachzuholen.

Die UN-Charta gewährt ein Recht zur Selbstverteidigung

Russland hatte sich bei seinem Vorgehen auf die Charta der Vereinten Nationen berufen, in deren Artikel 51 es heißt: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“

Die UN-Charta gewährt also im Falle eines bewaffneten Angriffs ein Recht zur Selbstverteidigung in Form von Notwehr und Nothilfe, und Russland berief sich bei seinem Einmarsch am 24. Februar 2022 auf Nothilfe (kollektive Selbstverteidigung) nach einer Großoffensive der Kiewer Ukraine gegen die Volksrepubliken Donezk und Lugansk, die sich nach dem Putsch von 2014 abgespalten hatten. Der UN-Sicherheitsrat wurde dementsprechend informiert, wie es Artikel 51 der Charta verlangt.[14]

Zu den Gründen seines Vorgehens hatte sich Wladimir Putin in einer Rede an die Nation gewandt und diese Rede zusammen mit der Anzeige über den Militäreinsatz an die Vereinten Nationen gegeben. Doch die UN-Vollversammlung missbilligte den Einmarsch am 2. März 2022 aufs Schärfste und beschloss mit fünf Gegenstimmen (Belarus, Eritrea, Nord-Korea, Russland, Syrien), dass Russland seine Kampfhandlungen beenden und sich aus der Ukraine zurückziehen müsse.[15]

Es kann davon ausgegangen werden, dass auf der UN-Vollversammlung, auf der regelmäßig die USA und ihre Vasallen dominierten, nicht sämtliche Fakten und die Entwicklung in der Ukraine berücksichtigt wurden. Außerdem ist es den Vereinten Nationen selbst nicht gelungen, ihre Charta gegen NATO-Staaten durchzusetzen, die mehrfach eklatant dagegen verstoßen haben. Dazu nahm Wladimir Putin dann am 7. September 2022 auf einer Plenartagung des Östlichen Wirtschaftsforums in Wladiwostok kritisch Stellung.[16]

Die USA haben Feuer vor der Haustür Russlands gelegt

Von ausschlaggebender Bedeutung im Ukraine-Konflikt ist, dass die Oblasten Donezk und Lugansk ursprünglich lediglich Autonomie forderten. Doch der damalige „Interimspräsident“ Alexander Turtschinow und der im Mai 2014 mit einem Friedensversprechen gewählte Präsident Petro Poroschenko, beide Marionetten der USA, schickten Panzer und Artillerie in den Donbass, wollten also einen innerstaatlichen Konflikt mit militärischen Mitteln lösen. Im folgenden Bürgerkrieg wurden die Volksrepubliken von Russland unterstützt, während die Kiewer Ukraine unter bewusstem Bruch der Minsker Friedensvereinbarungen für den Stellvertreterkrieg gegen Russland massiv aufgerüstet wurde. Man hatte Russland belogen.

Ab Mitte Februar 2022 kulminierte der Bürgerkrieg, und es drohte ein Genozid an der russischsprachigen Bevölkerung im Osten der Ukraine, wo bis Anfang 2021 bereits mehr als 13.000 Menschen getötet,[17] etwa eine Million in die Flucht getrieben und Städte und Dörfer zerstört worden waren. Neben der Bedrohung des eigenen Landes war demnach ein Einschreiten aus der Sicht Russlands geboten.

Aber die Frage, die es zu beantworten gilt, lautet: Konnte sich Russland bei seinem Einmarsch in die Ukraine tatsächlich auf Artikel 51 der UN-Charta berufen? Das ist – liest man den Artikel 51 genau – nicht der Fall. Zwar ist Russland als Mitglied der Vereinten Nationen zur unmittelbaren Selbstverteidigung in Form der Notwehr berechtigt, doch im Februar 2022 hatte kein militärischer Angriff auf das russische Territorium stattgefunden (der Beitritt der Volksrepubliken Donezk und Lugansk zur russischen Föderation erfolgte erst später). Selbstverteidigung in Form der Notwehr kam also nicht infrage, aber auch nicht Nothilfe, weil die beiden Volksrepubliken keine Mitglieder der Vereinten Nationen waren.

Allerdings hatten die USA unter Benutzung der Kiewer Ukraine Feuer vor der Haustür Russlands gelegt und die ukrainische Armee mit modernsten Waffen ausgerüstet. Außerdem hatte Selenskyj damit gedroht, sich Atomwaffen zu beschaffen,[18] und die USA hatten Russlands berechtigte Forderung nach Sicherheitsgarantien abgelehnt. Die Frage, auf die letztlich alles hinausläuft, ist, ob ein Land einer unmittelbar drohenden Gefahr militärisch begegnen darf, obwohl es noch nicht militärisch angegriffen wurde. Vereinfacht ausgedrückt: Darf jemand mit Gewalt gegen einen Verbrecher vorgehen, der an seiner Tür rüttelt?

Die Kiewer Regierung ging derzeit in unmenschlicher Weise mit Artillerie und Panzern gegen die Zivilbevölkerung in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk vor und brachte Tausende Menschen um, was den Tatbestand des Völkermords (Genozid) erfüllt. Das ist eindeutig, Paragraf 6 des Völkerstrafgesetzbuches lautet: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ein Mitglied der Gruppe tötet, einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen … wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“[19]

Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner ist Autor zahlreicher Bücher, u.a. „Die Eroberung Europas durch die USA“ und „Deutschland – Verraten und verkauft“. Kürzlich ist im Verlag zeitgeist sein Buch „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“ erschienen.

Teil 2 folgt in Kürze

Quellen und Hinweise

[1] Vgl. www.tagesschau.de/eilmeldung/bundestag-finanzpaket-100.html

[2] Vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/finanzpaket-grundgesetz-aenderungen-100.html

[3] Neu ins Grundgesetz aufgenommen wurde der Artikel 143h.

[4] Vgl. https://dgap.org/de/forschung/publikationen/militaerische-mobilitaet

[5] Vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/finanzpaket-grundgesetz-aenderungen-100.html

[6] Vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/aufruestung-verteidigungsbedarf-wohl-ueber-500-milliarden-euro-110334983.html

[7] Vgl. www.youtube.com/watch?v=i2xjcR3dPd8 (20.3.2025)

[8] Vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigung-boris-pistorius–2338178

[9] Vgl. www.youtube.com/watch?v=UxMJ8e9e91w (20.3.2025)

[10] Vgl. www.deutschlandfunk.de/russland-nato-kriegsgefahr-100.html

[11] Vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/litauen-praesidentin-dalia-grybauskaite-im-interview-a-1212292.html

[12] https://rtde.org/europa/239158-ukrainische-ex-ministerpraesidentin-timoschenko-empoert/

[13] www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/territoriales-fuehrungskommando-der-bundeswehr/aktuelles/operationsplan-deutschland-5703688

[14] Vgl. hierzu Wolfgang Bittner: Ausnahmezustand, Verlag zeitgeist, Höhr-Grenzhausen 2024, S. 97 ff.

[15] Vgl. Resolution ES-11/1 der UN-Generalversammlung, 18.3.2022; www.un.org/depts/german/gv-notsondert/a-es11-1.pdf

[16] Zit. wie Unser Mitteleuropa, 9.9.2022; https://unser-mitteleuropa.com/putin-mit-rede-und-antwort-am-eastern-economic-forum-in-wladiwostok/

[17] Vgl. ARD Tagesschau, 14.4.2021; www.tagesschau.de/ausland/europa/krieg-ukraine-101.html

[18] Vgl. Berliner Zeitung, 21.2.2022; www.berliner-zeitung.de/welt-nationen/selenskyj-sagt-zwischen-den-zeilen-allen-anderen-f-you-li.212916

[19] Völkerstrafgesetzbuch in der Fassung vom 26.6.2022; www.gesetze-im-internet.de/vstgb/VStGB.pdf

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