»Es gibt in der EU kein Prinzip der Gewaltenteilung«
Der Schweizer Ex-Offizier, frühere Nachrichtendienstanalytiker und heutige Autor Jacques Baud ist von antirussischen Sanktionen betroffen, die der Rat der EU am 15. Dezember gegen ihn beschloss. THOMAS KAISER hat für die Schweizer Zeitschrift Zeitgeschehen im Fokus mit Baud über die Folgen gesprochen.
THOMAS KAISER Sie sind auf der Sanktionsliste der EU aufgeführt. Wie haben Sie davon erfahren?
JACQUES BAUD Am 12. Dezember um 8.45 Uhr rief mich Sylvain Besson, Journalist bei Tamedia, an und fragte mich, ob ich wüsste, dass ich auf einer Sanktionsliste der EU stünde, die am 15. Dezember offiziell veröffentlicht werden sollte. Er teilte mir mit, dass diese Information aus einem Artikel von Radio Free Europe / Radio Liberty (RFE / RL) stamme.[1]
Ich habe daraufhin sofort unsere Botschaft in Brüssel angerufen, die für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zuständig ist, um zu klären, ob die Informationen von RFE/RL korrekt waren. Ich habe keine Antwort erhalten und schließlich am 15. Dezember, dem Tag der Veröffentlichung der Sanktionen, erfahren, dass die Informationen korrekt waren. Tatsächlich hält die EU diese Sanktionslisten bis zum Tag ihrer Veröffentlichung geheim, um zu verhindern, dass die sanktionierten Personen Gelder transferieren können. Die Tatsache, dass mein Name und der Name eines in Moskau lebenden Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft am 12. Dezember auftauchten, war wahrscheinlich ein Informationsleck.
KAISER Gab es von der EU eine offizielle Mitteilung über diesen ungeheuerlichen Vorgang?
BAUD Nein, bis heute habe ich keine offizielle Mitteilung von der EU, von Belgien, wo ich lebe, oder von der Schweiz erhalten. Die Veröffentlichung der Liste der sanktionierten Personen auf der Website des Rates der Europäischen Union am 15. Dezember gilt als Benachrichtigung. Nach meinen verschiedenen Auftritten in den Schweizer Medien am 22. und 23. Dezember hat sich das EDA [Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Anm. d. R.] im Rahmen des konsularischen Schutzes mit mir in Verbindung gesetzt. Mein Fall ist jedoch ein Sonderfall und fällt nicht unter den konsularischen Schutz.
Am 10. Januar erhielt ich den ersten Anruf vom EDA in Bern, in dem ich über die Situation und die Maßnahmen der Schweiz informiert wurde. Ich weiß nun, dass die Schweiz am 9. Januar bei der EU vorstellig geworden ist, um gegen das Fehlen eines »due process« bei der Verhängung dieser Sanktionen sowie gegen die Verletzung meiner Meinungs- und Gedankenfreiheit zu protestieren, und dabei daran erinnert hat, dass russische Medien wie RT oder Sputnik in der Schweiz nicht verboten sind.
Natürlich hat die Veröffentlichung der Sanktionen am 15. Dezember, unmittelbar gefolgt von den Feiertagen zum Jahresende und der Trägheit der Behörden, dazu beigetragen, meine Situation noch problematischer zu machen.
KAISER Wie muss man die Ihnen unterstellten Behauptungen bewerten?
BAUD Zum jetzigen Zeitpunkt, also einen Monat nach Inkrafttreten der Sanktionen, bin ich immer noch nicht über die Einzelheiten der gegen mich erhobenen Vorwürfe informiert. Die in der Sanktionsliste vom 15. Dezember aufgeführten »Vorwürfe« sind äußerst vage, und keiner dieser Vorwürfe stellt einen Verstoß gegen nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften dar.
Es muss hier betont werden, dass diese Sanktionen keine gerichtliche, sondern eine politische Maßnahme sind. Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen, und kein Gericht hat über mich geurteilt. Folglich gab es keinen Prozess, mir wurden vor der Verhängung der Sanktionen keine Gründe genannt, ich hatte keine Möglichkeit, mich zu verteidigen, ich hatte keine Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren und meine Position zu erläutern, bevor die Sanktion verhängt wurde.
Wäre die Strafe die Todesstrafe gewesen, hätte ich keine Möglichkeit gehabt, sie anzufechten, bevor sie vollstreckt worden wäre. Diese Analogie mag etwas extrem erscheinen, ist aber faktisch korrekt, da außergerichtliche Hinrichtungen genau nach dem gleichen Prinzip funktionieren. Es reicht aus, zu sagen, dass eine Person eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, um sie ohne Gerichtsbeschluss zu verurteilen. Die Vereinigten Staaten und Frankreich praktizieren diese Vorgehensweise bereits, wie ich in meinen Büchern ausführlich beschrieben habe.
Es handelt sich um genau dieselbe Logik wie beim Staatsterrorismus, dessen Ziel die Stärkung der politischen Macht ist. In Europa sind wir noch nicht so weit, aber die Logik und die politischen Mechanismen, die dorthin führen, sind bereits vorhanden.
Es ist interessant festzustellen, dass die Geschichte der Demokratie durch den Begriff »Habeas Corpus« geprägt ist, das heißt, dass man nicht ohne Gerichtsverfahren bestraft werden kann.
Man könnte meinen, dass dieser Begriff im 21. Jahrhundert klar ist, aber nicht in Belgien. In der Zeitung Le Soir sieht Frédéric Dopagne, belgischer Professor für internationales Recht, der uns stark an die 1930er Jahre erinnert, darin keinen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit, da ich nun die Strafe anfechten könne! Tatsächlich veranschaulicht er perfekt die Inkompetenz von Pseudointellektuellen, die das Konzept der Demokratie überhaupt nicht verstanden haben und Ideologie über das Recht stellen.
Der Rechtsstaat bedeutet, dass die Funktionsweise des Staats durch das Recht geregelt wird. Nicht die Politik bestimmt die Anwendung des Rechts, sondern das Recht bestimmt die Anwendung der Politik. In meinem Fall wurde die Entscheidung über die Sanktionen vom Rat der Außenminister der Europäischen Union (Rat) getroffen. Aber wie wir zunehmend sehen, haben wir kein »rechtsbasiertes«, sondern ein »regelbasiertes« internationales System. Genau das haben wir hier.
Unser belgischer Jurist hat das überhaupt nicht verstanden. In einem normalen Prozess gibt es eine Anklage, man legt Ihnen die Gründe dar, Sie können Ihren Standpunkt darlegen, ein Anwalt sorgt dafür, dass alles im Rahmen des Gesetzes abläuft. Dann gibt es einen Richter, der die Standpunkte aller Beteiligten bewertet und anschließend ein Urteil fällt, gegen das Sie Berufung einlegen können. In meinem Fall beginnt der Prozess am Ende: Man beginnt mit einer von Politikern festgelegten Sanktion, dann kann man Rechtsmittel einlegen.