Zum Fall Elon Musk: „Habecks Wunsch nach einer staatlichen Steuerung der Meinungsbildung ist totalitär“
Unser Autor ist prominenter Medienanwalt. In seinem Gastbeitrag zeigt er auf, dass die Meinungsfreiheit hierzulande missverstanden wird. Erst recht von Robert Habeck.
Wir haben im Jahre 2024 viel über den Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland erfahren. Über einen Staat, der Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerungen verfolgte. Der sich vor Zivil- und Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht mit einer beispiellosen Niederlagenserie blamierte und schließlich mit dem Versuch, ein rechtsextremes Magazin zu verbieten, vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist. Dieser freiheitsfeindlichen Haltung wurde in der politischen Debatte mit Thesen der Boden bereitet, die mit dem in Art. 5 GG verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung, und damit unserer Verfassung, nicht in Einklang zu bringen sind.
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Familienministerin Paus (Grüne) wollte „dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt.“ So formuliert der Staat seinen Versuch, legale Inhalte zu kriminalisieren. Innenministerin Faeser (SPD) drohte: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ In einer Entscheidung vom 11.04.2024 (Der Staat gegen Julian Reichelt) verlor die Bundesrepublik allerdings und das Bundesverfassungsgericht hielt fest: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“