Wieso kritisiert die Bundesregierung die Repression gegen Oppositionspolitiker in der Türkei, aber nicht in Rumänien?
Die Bundesregierung kritisiert vehement und direkt das Vorgehen gegen Oppositionspolitiker in der Türkei, aber mit keinem Wort die Instrumentalisierung von Wahlbehörde und Gerichten gegen führende Oppositionspolitiker in Rumänien. Călin Georgescu, der in den Umfragen mit Abstand führte, wurde mit der höchst fragwürdigen Begründung, er würde sich EU- und NATO-kritisch äußern, die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl untersagt.
Am 24. März verkündete Außenministerin Annalena Baerbock in Bezug auf die Türkei: „Politische Wettbewerber gehörten nicht in Haft oder vor Gericht“. Das Auswärtige Amt erklärte: „Wer Oppositionspolitiker im Wahlkampf inhaftiert, schadet der Demokratie“. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wieso die Bundesregierung so vehement und direkt das Vorgehen gegen Oppositionspolitiker in der Türkei kritisiert, aber mit keinem Wort die Instrumentalisierung von Wahlbehörde und Gerichten gegen führende Oppositionspolitiker in Rumänien. Sowohl Călin Georgescu, der in den Umfragen mit Abstand führte, als auch Diana Șoșoacă wurde mit der höchst fragwürdigen Begründung, sie würden sich EU- und NATO-kritisch äußern, die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl untersagt. Die Bundesregierung verteidigte diesmal merklich zurückhaltender als noch vor wenigen Wochen die Vorkommnisse in Rumänien.