Verfassungsschutz auf totalitären Abwegen?
Der Jurist Emiel Kowol macht sich Gedanken zur “verfassungsschutzrelevanten Deligitimierung des Staates”. Er sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz auf einem Irrweg.
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Die Bürger schulden dem Staat bloß nach außen hin Rechtsgehorsam, nicht aber Gesinnungstreue bis in die eigenen Gedanken hinein. Sie sind vielmehr selbstbestimmt und frei, was nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes fundamental durch die Meinungsfreiheit des Artikels 5 Absatz 1 des Grundgesetzes sichergestellt wird. Diese wird hierzulande deshalb traditionell äußerst weit verstanden.
Die politische Gesinnungseinheit als eigentliches Fundament des Staates zu propagieren und zur Rechtspflicht und Bedingung des politischen Bürgerstatus zu erheben, ist dagegen intrinsischer Wesenskern totalitärer Regime, so Böckenförde. Wer also den politischen Extremismus und Totalitarismus bekämpfen, die Freiheit und Demokratie schützen will, sollte nicht den Versuch unternehmen, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben.
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