Regierung verweigert Auskunft über Potsdamer Treffen: „Interessen der Bundesrepublik“ in Gefahr
Das angebliche Geheimtreffe in Potsdam erregt noch immer die Gemüter. Und das, obwohl von der Erzählung aus dem Januar nicht mehr so viel übrig ist. Nun hat sich Nathan Giwerzew einmal intensiv damit beschäftigt, was denn der Verfassungsschutz wissen könnte. Preisgeben will er aber nichts. Auf die Anfrage eines Bundestagsabgeordneten zum Wissen der Behörde wird ablehnend geantwortet.
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Darin schreibt das Bundesinnenministerium, die Bundesregierung könne seine Frage aufgrund „entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls“ nicht beantworten. Daraus könnten nämlich „Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand“ des Bundesamts für Verfassungsschutz und „ggf. die nachrichtendienstlichen Methodiken und Arbeitsweisen ermöglicht werden“, wodurch die zukünftige Erkenntnisgewinnung des Nachrichtendienstes Schaden nehmen könne.
Das Bundesinnenministerium sieht sogar die „wirksame Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden“ und damit die „Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ in Gefahr, sollte es Informationen über seine Kenntnisse zum Treffen in Potsdam preisgeben. Im Schreiben ist ferner von „geheimhaltungsbedürftigen Informationen“ die Rede. Auf diese könne geschlossen werden, sofern sich die Frage des Abgeordneten „auf eine bestimmte Veranstaltung mit einem bestimmbaren Teilnehmerkreis sowie einem bestimmbaren Kreis an Personen“ beziehe, „die vorab Kenntnis von einer bestimmten Veranstaltung gehabt haben“.