Niederlage für Böhmermann: ZDF darf Aussagen über früheren BSI-Chef Schönbohm nicht verbreiten
Der Satiriker Jan Böhmermann unterstellte dem BSI-Präsidenten eine Nähe zu ausländischen Geheimdiensten. Schönbohm verlor deshalb seinen Job – und klagte erfolgreich gegen den Sender.
Das Landgericht München hat die Berichterstattung der ZDF-Satiresendung „ZDF Magazin Royale“ über den ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm als teilweise unzulässig beurteilt. Das Gericht untersagte dem Sender die Verbreitung von vier konkreten Aussagen über den früheren Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Einen Anspruch auf Entschädigung hat Schönbohm dennoch nicht. Das berichtete zuerst die NZZ. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts überschritten vier von fünf bemängelten Äußerungen die Grenze der Meinungsfreiheit.
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Schönbohm war in der Sendung des Satirikers Jan Böhmermann im Oktober 2022 eine Nähe zu ausländischen Geheimdiensten unterstellt worden. Daraufhin wurde der Spitzenbeamte von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) entlassen. Schönbohm hatte das ZDF deshalb auf Unterlassung und eine Entschädigung von 100.000 Euro verklagt. Auf der Plattform X schrieb der ehemalige oberste Cybersicherheitsschützer am Donnerstag: „Sieg. In 4 von 5 Punkten wurde das ZDF verurteilt!! Es hat hier Falschdarstellungen verbreitet!“
Niederlage für Böhmermann: ZDF darf Aussagen über früheren BSI-Chef Schönbohm nicht verbreiten