Impfpflicht: „Karlsruhe lässt dem Staat völlig freie Hand“
Bei der entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Masern-Impfpflicht geht es nicht nur um die eine Infektionskrankheit. Für Rechtsanwälting Jessica Hamend stellt die Entscheidung ebenso wie die zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Zäsur dar:
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Mit dieser Rechtsprechung kann nahezu alles, was irgendjemanden vor einer Erkrankung oder Tod schützen soll und damit mittelbar auch das Gesundheitssystem entlastet, angeordnet werden. Langfristig ist hierhin ein Trend zur Pflicht zur Gesundhaltung zu erkennen. Grenzen wurden nicht definiert und scheinen auch nicht zu existieren.