Der Ukraine-Krieg im Lichte des Völkerrechts
Die Auslegung des Völkerrechts folgt immer politischen Machtinteressen – und nicht einem auf Freiheit gegründeten moralischen Gerechtigkeitsbegriff, schreibt der Philosoph Rudolf Brandner und fasst zusammen:
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Die Normativität des Völkerrechts ist eine Frage der Macht – und keine des Rechts. Die Macht aber ist auch die von ethischen Gemeinschaften, die sich nicht gegen ihr geschichtliches Selbstbewußtsein in eine staatliche Rechtsgemeinschaft pressen lassen, die auf ihre rechtliche und ethnische Diskriminierung – wenn nicht ihre Vernichtung – aus ist. Wie sollten auch die ukrainischen Russen noch ein affirmatives Verhältnis zum ukrainischen Staate haben, von dessen Zentralregierung sie acht Jahre lang bombardiert, diskriminiert und um ihre Identitätsrechte gebracht wurden? Daß sie die Aufnahme ins russische Staatsgebiet als ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen und als Befreiung erfahren, sollte nicht verwundern. Es ist Kiev selbst, das nach jahrzehntelangem Unvermögen, ein nationalstaatlich geeintes Gemeinschaftsbewußtsein hervorzubilden, die territoriale, das heißt rechtsstaatliche Einheit der Ukraine zerstört hat.
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