Norbert Häring über Haftbefehl gegen Netanjahu

Benjamin Netanjahu und das Den-Haag-Invasionsgesetz der USA

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen früheren Verteidigungsminister Joav Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen. Zu diesem Anlass erinnern US-Senatoren die Europäer an das Den-Haag-Invasionsgesetz. Gleichzeitig macht das Urteil eines US-Militärgerichts den Deutschen klar, dass sie nicht in einem souveränen Staat leben.

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Für die Bundesregierung und andere Länder, die den Vernichtungskrieg der in Teilen offen rassistischen israelischen Regierung gegen die Palästinenser politisch und mit Waffenlieferung unterstützen, ist dieser Haftbefehl hochgradig peinlich. Einerseits, weil er die behauptete Rechtfertigung von zehntausenden getöteten Frauen und Kindern als Selbstverteidigung gegen die ebenso barbarischen Attacken der Hamas untergräbt, andererseits, weil Deutschland als Mitgliedsstaat des Strafgerichtshofs verpflichtet ist, Netanjahu und Galant festzunehmen, sollten sie nach Deutschland kommen. Die Bundesregierung will das erkennbar nicht tun, anders als die Regierung des Sitzlandes des IStGH, der Niederlande, die signalisiert hat, dass sie sich an Recht, Gesetz und unterschriebene Verträge gebunden fühlt.

Benjamin Netanjahu und das Den-Haag-Invasionsgesetz der USA

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