Autor CJ Hopkins verurteilt: „Bedenkliche Tendenz der Gerichte, Regierungskritiker mundtot zu machen“
CJ Hopkins hatte unter Verwendung von Hakenkreuzen autoritäres Regierungshandeln während der Coronazeit kritisiert. Clivia von Dewitz hat zum NS-Kennzeichenverbot promoviert und kritisiert das Urteil.
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Am 30. September 2024 ist CJ Hopkins vom Kammergericht für schuldig befunden worden, gegen das in Paragraf 86a StGB normierte Kennzeichenverbot verstoßen zu haben. Damit ist der Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten – für viele überraschend – aufgehoben worden. Die Höhe der Strafe wird das Amtsgericht Tiergarten noch festzulegen haben, an das das Verfahren zurückverwiesen wurde. Mit dieser Entscheidung entfernt sich die deutsche Justiz einmal mehr von den Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie, die von dem Austausch widerstreitender Überzeugungen und Meinungen sowie der Kritik an Regierungshandeln lebt. Solange Der Spiegel und der Stern unbescholten NS-Kennzeichen auf ihren Titelseiten verwenden dürfen, kann nichts anderes gelten für diejenigen, die die Regierung kritisieren.